Nachbarschaftsgespräche in leichter Sprache

In diesem Text erklären wir wichtige Dinge.
Das machen wir in Leichter Sprache.
Mit Leichter Sprache können viele Menschen einen Text besser lesen und verstehen.

Aber nur der Original-Text in schwieriger Sprache ist gültig.
Im Text steht zum Beispiel das Wort: Bürger.
Wir meinen damit immer alle Geschlechter: männlich, weiblich und andere.

Nachbarschafts-Gespräche

Beim Förder-Programm: Nachbarschafts-Gespräche können verschiedene Gruppen Unterstützung bekommen.
Vielleicht hat eine Gruppe eine Rechtsform.
Eine Rechtsform ist zum Beispiel ein eingetragener Verein.
Die Gruppen müssen im Land Baden-Württemberg sein.
Für die Unterstützung muss die Gruppe einen Antrag stellen.
Wir fördern Gespräche über verschiedene Themen im Alltag in kleinen Sozial-Räumen.

Dazu gehören:

  • Quartiere.
    Ein Quartier ist so etwas wie ein Stadt-Viertel.
  • Stadt-Teile
  • und Ortschaften.

Vielleicht haben Sie nach einem Nachbarschafts-Gespräch auch eine neue Idee.

Dann können wir auch diese Idee fördern.
Wir können jedes Nachbarschafts-Gespräch mit bis zu 6 Tausend Euro fördern.
Die Förderung gibt es für 6 Monate.

Mit dem Geld kann die Gruppe die Nachbarschafts-Gespräche führen.
Die Gruppe kann damit auch die Sachkosten bezahlen. Sachkosten sind zum Beispiel Miete für die Räume oder Essen und Getränke für die Nachbarschafts-Gespräche.
So kann die Gruppe das Projekt gut machen.
Wir fördern auch Beratungen für die Gruppe.

Auch schwierige Themen können Thema sein

Eine Gruppe kann sich auch mit einem schwierigen Thema beschäftigen. Solche schwierigen Themen sind eine große Aufgabe für verschiedene Gruppen in unserer Gesellschaft.
Vielleicht gibt es Streit um eine neue Unterkunft für Flüchtlinge.
Oder um die Parkplätze in der Innenstadt.
Die Menschen vor Ort merken am schnellsten: bei diesem Thema kann es Streit geben.
Das ist eine große Herausforderung.
Deshalb fördern wir die Nachbarschafts-Gespräche.

Weitere Informationen finden Sie in der Ausschreibungs-Unterlage.
Klicken Sie dafür auf die unterstrichenen Wörter.
Dann können Sie die Ausschreibungs-Unterlage herunterladen.
Die Ausschreibungs-Unterlage gibt es auch in Leichter Sprache.

Sie können sich auch einen Film zum Programm anschauen.
Klicken Sie dafür auf die unterstrichenen Wörter.
Sie kommen dann auf die Internet-Seite von YouTube.
Die Internet-Seite und den Film gibt es nicht in Leichter Sprache.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internet-Seite:
www.breite-beteiligung.de
Klicken Sie auf den Link.
Sie kommen dann auf die Internet-Seite.
Die Internet-Seite gibt es noch nicht in Leichter Sprache.

So stellen Sie einen Antrag

Benutzen Sie dafür die Antrags-Unterlagen.
Klicken Sie auf die unterstrichenen Wörter.
Dann können Sie die Antrags-Unterlagen herunterladen und ausfüllen.
Für die Antrags-Unterlagen gibt es auch eine Erklärung in Leichter
Sprache.

Wer hat den Text gemacht?

Den Original-Text hat die Allianz für Beteiligung gemacht.
Die Allianz für Beteiligung ist auch für die Inhalte im Text verantwortlich.
Nur der Original-Text in schwieriger Sprache ist gültig.


Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Übersetzung in Leichte Sprache

Den Text hier hat das Übersetzungsbüro für Leichte und Einfache Sprache der Samariterstiftung übersetzt.

Geprüft hat den Text die Prüfgruppe vom Übersetzungsbüro
der Samariterstiftung. Das Übersetzungsbüro für Leichte und Einfache Sprache der Samariterstiftung ist Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache.

Kontakt:
Samariterstiftung
Jahnstr. 14
73431 Aalen
Telefon: 07361 564 300

E-Mail: leichte-sprache@samariterstiftung.de
Internet: www.samariterstiftung.de

Logo der Samariterstiftung für Leichte Sprache

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