Aktionstaler Kinder- und Jugendschutz

Das Förderprogramm „Aktionstaler Kinder- und Jugendschutz“ bietet Kommunen und zivilgesellschaftlichen Akteuren die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Umsetzung ihrer Kinder- und Jugendschutzaktionen vor Ort zu erhalten.

Mit der Förderung können Aktionen unterstützt werden, die

  • Sensibilisierung- und Empowermentaktionen von Kindern, Jugendlichen und Eltern durchführen,
  • Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche umsetzen,
  • das Umfeld für ein sicheres Aufwachsen stärken,
  • die Prävention von Gewalt und Missbrauch betreiben,
  • ein gesellschaftliches Bewusstsein für den Schutz von Kindern und Jugendlichen schaffen.

 

Dazu gehören Angebote und Aktivitäten, die sich an Kinder, Jugendliche und Eltern direkt richten oder an Erwachsene, die in Kontakt mit dieser Zielgruppe stehen.

Sachkosten in Höhe von max. 2.000€, die im Rahmen solcher Aktionen anfallen, können über das Förderprogramm finanziert werden.

Der “Aktionstaler Kinder- und Jugendschutz” ist Teil der landesweiten “Aktionstage Kinder- und Jugendschutz”. Mit den Aktionstagen ruft das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Städte, Gemeinden, Landkreise und zivilgesellschaftliche Akteure – darunter Vereine, Verbände, Initiativen und Kirchen – auf, eigene Aktionen und Veranstaltungen vor Ort umzusetzen.

 

Beispiele für Aktionen:

  • Ein Jugendamt organisiert digitale Workshops für Eltern zu verschiedenen Kinderschutzthemen
  • Ein Sportverein führt einen Workshop durch, in dem junge Menschen lernen Grenzen zu setzen und sich in schwierigen Situationen richtig zu verhalten
  • Eine Gruppe von Eltern startet eine Aufklärungskampagne zur digitalen Sicherheit
  • Eine Beratungsstelle organisiert eine Aktion, in der Kinder sich mit den Themen Mobbing und Diskriminierung beschäftigen
  • Ein Jugendzentrum bietet eine Reihe von Workshops zur Medienkompetenz an, die Jugendliche für den Umgang mit Social Media sensibilisieren
  • Das Jugendamt organisiert eine Rallye, damit Kinder und Jugendliche wissen, wo sie im Notfall Hilfe erfahren
  • Ein Kinder- und Jugendhilfeverein organisiert eine Aktion über sichere Schulwege, bei der Kinder selbst aktiv teilnehmen
  • Streetworker setzen eine Aktion um, bei der Jugendliche durch peer-to-peer anderen Jugendlichen Konfliktlösungsstrategien vermitteln
  • Eine Kommune richtet einen Eltern-Kind-Aktionstag aus, an dem über Maßnahmen zur Vorbeugung von Gewalt in der Familie informiert wird
  • Ein Träger der freien Jugendarbeit organisiert einen Selbstbehauptungskurs für Mädchen mit Behinderungen
  • Ein Landkreis initiiert eine Kampagne gegen Belästigungen von Kindern und Jugendlichen in Freibädern

 

Das Programm fördert darüber hinaus viele weitere, innovative Aktionen, die den Kinder- und Jugendschutz stärken. Aktionen, die innovative Ansätze verfolgen oder bisher weniger beachtete Themen aufgreifen, sind ebenfalls in der Förderung möglich.

 

Förderfähige Sachkosten

Das Programm „Aktionstaler Kinder- und Jugendschutz“ fördert Sachkosten (inkl. Honorarkosten), die bei der Durchführung von Aktionen im Bereich Kinder- und Jugendschutz entstehen. Förderfähige Kosten können beispielsweise sein:

  • Druckkosten für Flyer und Infomaterialien
  • Honorarkosten für Moderator*innen und Trainer*innen
  • Betreuungskosten für Kinder während einer Veranstaltung
  • Catering- und Raumkosten während einer Aktion
  • Anschaffung von Materialien für die Aktion (Warenwert bis 800 € zzgl. MwSt.)

 

Eine Vergütung ehrenamtlicher Tätigkeit ist nicht möglich.

 

Fördervoraussetzungen

Um eine Förderung zu erhalten, muss der Antrag folgende Punkte beinhalten:

  • Das Ziel der Aktion, eine klare Beschreibung der geplanten Maßnahmen im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes und die Beteiligung von Bürger*innen
  • Eine Stellungnahme der Stadt, der Gemeinde oder des Landkreises, falls ein zivilgesellschaftlicher Akteur die Förderung beantragt
  • Einen Kosten- und Finanzierungsplan für die gewünschten Sachkosten
  • Eine Begründung, warum die Finanzierung anderweitig nicht möglich ist.

 

Veranstaltungen Aktionstaler

Infoveranstaltung

14. Januar 2025 von 9:00 Uhr bis 10:00 Uhr (digital)

Und 22. Januar 2025 von 12:00 Uhr bis 13:00 (digital)

Hier können Sie in offener Runde Ihre Fragen zum Förderprogramm stellen und noch mehr Infos zum Programm erhalten.

Den Link und die Anmeldung zur Veranstaltung am 14.01.2025 finden Sie hier: https://allianz-fuer-beteiligung.de/afb-veranstaltung/informationsveranstaltung-aktionstaler-kinder-und-jugendschutz/

Den Link und die Anmeldung zur Veranstaltung am 22.01.2025 finden Sie hier: https://allianz-fuer-beteiligung.de/afb-veranstaltung/informationsveranstaltung-aktionstaler-kinder-und-jugendschutz-2/

 

Denkraum Aktionstaler Kinder- und Jugendschutz

13.03.2025 von 10.00 Uhr bis 12:00 Uhr (Link zur Anmeldung folgt)

Der Denkraum ist ein offenes Veranstaltungsformat, das von der Vielfalt und der Ideen seiner Teilnehmer*innen zum Leben erweckt wird. Im Denkraum tauschen Sie sich zu Themen, Fragen oder Herausforderungen zu Aktionen des Kinder- und Jugendschutzes aus und bringen die Aktionen gemeinsam voran.

 

Fragen & Antworten zum „Aktionstaler Kinder- und Jugendschutz“

Wer kann sich bewerben?

Städte, Gemeinden und Landkreise sowie zivilgesellschaftliche Gruppen (z.B. Vereine, Bürgergruppen und Arbeitskreise, Akteure aus der Kinder- und Jugendarbeit, Familienzentren, etc.) aus Baden-Württemberg

In welchem Zeitraum ist eine Förderung möglich?

Aktionen können vom 01.01.2025 bis 31.07.2025 gefördert werden.

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Der ausgefüllte und im Original unterschriebene Antrag kann digital per Mail an die Adresse:

Antrag@afb-bw.de

eingereicht werden. Alternativ kann der Antrag postalisch an die Allianz für Beteiligung gesendet werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Pro Antragssteller kann ein Zuschuss von bis zu 2.000 € für Sachkosten zur Durchführung von lokalen Kinder- und Jugendschutzaktionen gewährt werden.

Was kann gefördert werden?

Es können ausschließlich Sachkosten gefördert werden, wie Honorarkosten oder Anschaffungskosten (Warenwert bis 800 € zzgl. MwSt.)

Was kann nicht gefördert werden?

Sachkosten, die vor der Zusage der Förderung entstanden sind, sowie ehrenamtliche Tätigkeiten werden nicht gefördert.

Kann ich auch ohne Förderung an den landesweiten Aktionstagen Kinder- und Jugendschutz teilnehmen?

Ja, Sie können gerne Ihre Aktion melden und damit zeigen was bei Ihnen vor Ort für mehr Kinderschutz getan wird. Weitere Informationen finden Sie unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/aktionstage-kinderjugendschutz-2025/

Downloads

Antragsunterlage Zivilgesellschaft (pdf)

Antragsunterlage Kommunen (pdf)

Flyer (pdf)

Aufruf zu Aktionstagen (pdf)