Aktionstaler Kinder- und Jugendschutz 2.0
Der Aktionstaler Kinder- und Jugendschutz ist ab September zurück!
Die Antragsstellung finden Sie ab 01. September in unserem Förderportal!
Das Förderprogramm „Aktionstaler Kinder- und Jugendschutz 2.0“ bietet Kommunen und zivilgesellschaftlichen Akteuren die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Umsetzung ihrer Kinder- und Jugendschutzaktionen vor Ort zu erhalten. Diese sollen sich an den Themenschwerpunkten der Strategie Masterplan Kinderschutz orientieren und die öffentliche Wahrnehmung sowie Sensibilisierung für das Thema stärken. Dazu gehören Angebote und Aktivitäten, die sich an Kinder, Jugendliche und Eltern direkt richten oder an Erwachsene, die in Kontakt mit dieser Zielgruppe stehen.
Auf einen Blick:
Antragstellende Städte, Gemeinden und Landkreise, zivilgesellschaftliche Akteure
Fördersumme max. 2.000 Euro pro Projekt
Kostenart Sachkosten inkl. Honorarkosten
Förderphase 1 01.09.2026 bis 31.03.2027 Förderphase 2 01.03.2027 bis 30.09.2027
Hinweis:
Bitte berücksichtigen Sie ausreichend Vorlaufzeit für die Projektplanung und beziehen Sie diese frühzeitig in Ihre Zeitplanung mit ein. Kosten können erst ab dem Zeitpunkt der Förderzusage übernommen werden. Bereits zuvor entstandene Ausgaben sind nicht förderfähig.
Themenschwerpunkte
Mit der Förderung können Aktionen mit folgenden Schwerpunkten unterstützt werden:
- Präventionsangebote mit Fokus auf sexualisierte Gewalt, vor allem Peer-to-Peer-Ansätze
- Information und Sensibilisierung zu digitalisierter und mediatisierter Gewalt durch inklusive Aktivitäten mit Kindern, Jugendlichen, Eltern, Bezugspersonen und Sozialarbeiter*innen
- Angebote für Kinder und Jugendliche mit einem erhöhten Risiko, Gewalt zu erfahren
Kinder und Jugendliche mit einem erhöhten Risiko, Gewalt zu erfahren, wurden im Zuge der Strategieentwicklung – basierend auf vorhandenen Studien und der Expertise der Arbeitsgruppe – als zugehörig zu mindestens einer der nachfolgenden Gruppen identifiziert:
- Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, chronischen oder psychischen Erkrankungen und Neurodivergenz
- Kinder- und Jugendliche sucht- und oder psychisch kranker Eltern
- Von Armut betroffene Kinder und Jugendliche
- Kinder und Jugendliche mit Einwanderungsgeschichte oder Fluchterfahrung
- Queere Kinder und Jugendliche
- Kinder und Jugendliche mit Gewalterfahrungen, insbesondere sexualisierter Gewalt
Dabei ist wichtig zu beachten, dass grundsätzlich alle Kinder und Jugendlichen von Gewalt betroffen sein können. Ein erhöhtes Risiko bedeutet keineswegs automatisch, dass alle Kinder und Jugendlichen dieser Gruppen Gewalt erfahren. Kinder und Jugendliche können jedoch aufgrund bestimmter individueller, familiärer und gesellschaftlicher Faktoren ein erhöhtes Risiko haben von Gewalt betroffen zu sein. Die Aufzählung hat daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls Sie weitere Bedarfe sehen, können Sie sich mit Ihren Fragen gerne an uns wenden.
Beispiele für Aktionen
- Eine Beratungsstelle entwickelt eine Aufklärungskampagne gegen sexualisierte Gewalt für Gleichaltrige.
- Ein Jugendzentrum bietet Peer-to-Peer-Gesprächsrunden zu Grenzverletzungen an.
- Eine Beratungsstelle organisiert einen Aktionstag zu Cybergrooming, Sexting und Cybermobbing.
- Ein Familienzentrum veranstaltet einen Medienkompetenztag für Kinder, Eltern und Bezugspersonen.
- Ein Jugendhilfeverein bietet Resilienz-Training für Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern an.
- Ein Verein organisiert ein Angebot für Kinder mit Flucht- oder Einwanderungsgeschichte zur Gewaltprävention.
- Ein Jugendzentrum organisiert ein Ferienprojekt für Kinder mit Gewalterfahrungen zur Förderung von Selbstvertrauen.
- Eine Kommune veranstaltet einen inklusiven Aktionstag zu Kinderrechten und Schutz vor Gewalt.
- Ein Träger der Jugendhilfe bietet Workshops für Fachkräfte zum Umgang mit digitalisierter Gewalt an.
- Das Jugendamt organisiert eine Rallye, damit Kinder und Jugendliche wissen, wo sie im Notfall Hilfe erfahren.
- Eine Kommune richtet einen Eltern-Kind-Aktionstag aus, an dem über Maßnahmen zur Vorbeugung von Gewalt in der Familie informiert wird.
- Ein Träger der freien Jugendarbeit organisiert einen Selbstbehauptungskurs für Mädchen.
Das Programm fördert darüber hinaus viele weitere, innovative Aktionen, die den Kinder- und Jugendschutz stärken. Aktionen, die innovative Ansätze verfolgen oder bisher weniger beachtete Themen aufgreifen, sind ebenfalls in der Förderung möglich.
Förderfähige Sachkosten
Das Programm „Aktionstaler Kinder- und Jugendschutz 2.0“ fördert Sachkosten (inkl. Honorarkosten) bis zu 2.000 €, die bei der Durchführung von Aktionen im Bereich Kinder- und Jugendschutz entstehen. Förderfähige Kosten können beispielsweise sein:
- Druckkosten für Flyer und Infomaterialien
- Honorarkosten für Moderator*innen und Trainer*innen
- Raumkosten während einer Aktion
- Anschaffung von Materialien für die Aktion (Einzelanschaffungswert bis 800 € zzgl. MwSt.)
Ein verpflichtender Eigenanteil ist nicht erforderlich.
Sachkosten, die vor Zusage der Förderung entstanden sind, können nicht gefördert werden.
Nicht förderfähig sind Personalkosten sowie die Vergütung ehrenamtlicher Tätigkeiten.
Fördervoraussetzungen
Um eine Förderung zu erhalten, muss der Antrag folgende Punkte beinhalten:
- Im Antrag sind die Ziele der Aktion, eine klare Beschreibung der geplanten Maßnahmen im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes sowie die Beteiligung von Bürger*innen darzustellen.
- Dem Antrag muss eine kommunale Stellungnahme beiliegen sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan für die geplante(n) Ausgabe(n), die finanziert werden soll(en).
- Die zu fördernden Ausgaben müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt stehen. Es muss begründet werden, warum die Ausgaben vom Antragsteller nicht anderweitig finanziert werden können.
- Das Projekt darf noch nicht begonnen haben, d.h. Sachkosten, die vor Zusage der Förderung entstanden sind, können nicht gefördert werden.
