Aktionstaler Kinder- und Jugendschutz in leichter Sprache

In diesem Text erklären wir wichtige Dinge.
Das machen wir in Leichter Sprache.
Mit Leichter Sprache können viele Menschen einen Text besser lesen und verstehen.

Aber nur der Original-Text in schwieriger Sprache ist gültig.
Im Text steht zum Beispiel das Wort: Bürger.
Wir meinen damit immer alle Geschlechter: männlich, weiblich und andere.

Aktionstaler Kinder- und Jugendschutz

Die Allianz für Beteiligung unterstützt und fördert viele verschiedene Projekte.
Diese Projekte heißen auch: Programme.
Ein neues Programm heißt:
Aktionstaler Kinder- und Jugendschutz.
Mit dem Programm fördern wir Kommunen und Gruppen mit Geld.
Das Geld ist für Aktionen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Kommune ist ein anderes Wort für eine Stadt oder eine Gemeinde.

Zu den Gruppen gehören zum Beispiel:

  • Vereine
  • Verbände
  • Einrichtungen
  • Unternehmen
  • Kirchen-Gemeinden
  • Stiftungen
  • und Privat-Personen.

Mit dem Programm unterstützen wir verschiedene Aktionen.
Zum Beispiel:

  • Aktionen zu Sensibilisierung und Empowerment
    von Kindern, Jugendlichen und Eltern.
    Empowerment ist ein englisches Wort.
    Das spricht man so: Em-pauer-ment.
    Empowerment bedeutet:
    Wie können Menschen ihr Leben selbstbestimmt führen?
    Wie kann man die Menschen stärken?
    Was braucht es dazu?
    Es muss Informationen und Kommunikation ohne Hindernisse geben.
  • Aktionen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
    Dafür gibt es verschiedene Maßnahmen.
  • Aktionen für ein sicheres und starkes Umfeld.
    Kinder und Jugendliche sollen in Sicherheit aufwachsen können.
  • Aktionen zur Prävention.
    Das spricht man so: Prä-wen-zion.
    Prävention bedeutet: Etwas soll nicht passieren.
    Zum Beispiel Gewalt oder Missbrauch.
  • Aktionen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen für die ganze Gesellschaft.
    Alle Menschen sollen Kinder und Jugendliche schützen.

Die Angebote und Aktivitäten von den Aktionen sind für Kinder, Jugendliche und Eltern.
Es gibt auch weitere Angebote für Erwachsene.
Wenn sie zum Beispiel mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.

Mit dem Programm können wir auch die Sach-Kosten von den verschiedenen Aktionen mit Geld fördern.
Sach-Kosten sind zum Beispiel Kosten für:

  • Info-Materialien
  • Räume, Essen und Getränke bei Veranstaltungen
  • Kinder-Betreuung bei Veranstaltungen
  • Austausch mit verschiedenen Menschen.

Das Programm: Aktionstaler Kinder- und Jugendschutz ist ein Teil
vom Projekt: Aktionstage Kinder- und Jugendschutz.
Die Aktionstage Kinder- und Jugendschutz hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg geplant.
Damit sollen Kommunen, Landkreise und Gruppen in ganz
Baden-Württemberg eigene Aktionen und Veranstaltungen machen.

Hier sind einige Beispiele für verschiedene Aktionen:

  • Ein Jugendamt macht digitale Workshops für Eltern.
    Ein Workshop ist so etwas wie ein Kurs.
    Digital bedeutet: Die Eltern können die Kurse zu Hause am Computer machen.
    Dabei bekommen sie viele verschiedene Informationen zum Thema: Schutz von Kindern und Jugendlichen.
  • Ein Sport-Verein macht einen Workshop für junge Menschen.
    Dabei lernen die Teilnehmenden: So setze ich Grenzen.
    Und so verhalte ich mich in schwierigen Situationen richtig.
  • Eine Gruppe von Eltern macht eine Info-Aktion zur digitalen Sicherheit.
    Dabei erklären sie: Wie schütze ich meine Daten im Internet?
  • Eine Beratungs-Stelle macht eine Aktion für Kinder.
    Dabei geht es um die Themen: Mobbing und Diskriminierung.
    Mobbing bedeutet:
    Jemand behandelt einen anderen Menschen immer wieder schlecht oder grenzt ihn aus.
    Zum Beispiel in der Schule.
    Ein anderes Wort für Diskriminierung ist: Benachteiligung.
  • Ein Jugend-Zentrum macht verschiedene Workshops zum Thema: Medien-Kompetenz.
    Dabei lernen die Jugendlichen: So gehe ich am besten mit den sozialen Medien um.
    Soziale Medien sind zum Beispiel Instagram oder TikTok.
  • Das Jugendamt macht eine Aktion für Kinder und Jugendliche.
    Dabei lernen die Teilnehmenden:
    Wo bekomme ich im Not-Fall Hilfe?
  • Ein Verein für die Kinder-Hilfe und Jugend-Hilfe macht eine Aktion zum Thema: sichere Schulwege.
    Dabei machen die Kinder aktiv mit.
  • Sozial-Arbeiter machen eine Aktion für Jugendliche zum Thema: Konflikt-Lösung.
    Konflikt ist ein anderes Wort für: Streit.
    Dabei zeigen sich die Jugendlichen gegenseitig verschiedene Möglichkeiten.
    Sie lernen voneinander: So kann ich gut mit Streit und Problemen umgehen.
    Das nennt man auch: peer-to-peer.
    Das spricht man so: piir-tu-piir.
  • Eine Kommune macht einen Aktionstag für Eltern und Kinder.
    Dabei gibt es viele Informationen über Gewalt-Prävention.
    Gewalt in der Familie soll es nicht geben.
  • Eine Gruppe aus dem Bereich Jugend-Arbeit macht einen Selbstbehauptungs-Kurs für Mädchen mit Behinderung.
    Dabei lernen die Mädchen: So kann ich Grenzen setzen.
    So kann ich mich vor Gewalt schützen.
  • Ein Landkreis macht eine Aktion gegen Belästigung von Kindern
    und Jugendlichen im Frei-Bad.
    Das Frei-Bad soll ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche sein.

Das Programm fördert auch noch viele weitere Aktionen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Zum Beispiel ganz neue Aktionen.
Oder Aktionen zu weniger bekannten Themen.
So können die Menschen mehr über diese Themen erfahren.

Welche Sach-Kosten fördern wir mit Geld?

Das Programm: Aktionstaler Kinder- und Jugendschutz fördert die
Sach-Kosten von Aktionen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Druck-Kosten für Broschüren und Info-Materialien.
  • Kosten für Redner und Berater.
  • Kosten für die Kinder-Betreuung bei einer Veranstaltung.
  • Kosten für die Räume und Essen und Getränke bei einer Aktion.
  • Kosten für Materialien für die Aktion.
    Diese Materialien dürfen höchstens 800 Euro plus Mehrwert-Steuer kosten.

Geld für ehrenamtlich Mitarbeitende bezahlen wir nicht.

Wer bekommt eine Förderung mit Geld?

Sie möchten eine Förderung von uns bekommen?
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

In dem Antrag muss stehen:

  • Wie die Aktion heißt.
  • Welches Ziel die Aktion hat.
    Beschreiben Sie die geplanten Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen genau.
    Beschreiben Sie auch: So können sich die Bürger beteiligen.
  • Eine Stellungnahme von der Stadt, von der Gemeinde oder vom Landkreis.
    Das heißt: Die Stadt, die Gemeinde oder der Landkreis muss uns ihre Meinung zu der Aktion sagen.
    Wenn eine Gruppe die Förderung beantragt.
  • Eine Übersicht über die Sach-Kosten.
    Wie viel Geld braucht es dafür?
    Woher soll das Geld kommen?
  • Eine Erklärung: warum Sie die Kosten nicht selbst bezahlen können.

Fragen und Antworten zu: Aktionstaler Kinder- undJugendschutz

Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag stellen können:

  • Städte, Gemeinden und Landkreise
  • und Gruppen

aus dem Land Baden-Württemberg.

Zu den Gruppen gehören zum Beispiel:

  • Vereine
  • Bürger-Gruppen oder Arbeitsgruppen
  • Einrichtungen oder Mitarbeitende aus dem Bereich:
    Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
  • und Familien-Zentren.

Wie lange gibt es die Förderung mit Geld?

Wir fördern Aktionen vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Juli 2025.

Wie stellt man einen Antrag auf Förderung?

Füllen Sie den Antrag aus.
Sie müssen den Antrag unterschreiben.

Danach können Sie den Antrag als E-Mail schicken.
Das ist die E-Mail-Adresse: Antrag@afb-bw.de
Klicken Sie auf die unterstrichene E-Mail-Adresse.
Dann können Sie gleich eine E-Mail schreiben.

Sie können den Antrag auch als Brief mit der Post schicken.
Das ist die Adresse:

Allianz für Beteiligung
Augusten-Straße 15
70178 Stuttgart

Wie hoch ist die Förderung mit Geld?

Für jeden Antrag können Sie bis zu 2.000 Euro bekommen.
Mit dem Geld können Sie die Sach-Kosten für Ihre Aktion zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bezahlen.

Was können wir fördern?

Wir können nur Sach-Kosten mit Geld fördern.
Zu den Sach-Kosten gehören zum Beispiel Kosten für Redner und Berater oder Kosten für Materialien.
Die Materialien dürfen höchstens 800 Euro plus Mehrwert-Steuer kosten.

Was können wir nicht fördern?

Wir müssen sagen: Wir fördern das Projekt mit Geld.
Erst danach bezahlen wir die Sach-Kosten.
Vielleicht sind Ihnen schon vor dem Antrag Sach-Kosten entstanden.
Geld für diese Sach-Kosten bezahlen wir nicht.
Geld für ehrenamtlich Mitarbeitende bezahlen wir auch nicht.

Kann ich auch ohne Förderung an den Aktionstagen Kinder- und Jugendschutz in Baden-Württemberg teilnehmen?

Ja das ist möglich.
Sie können gerne Ihre Aktion melden und zeigen:
Das machen wir bei uns mehr Kinder-Schutz.
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Link:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/aktionstage-kinderjugendschutz-2025/
Klicken Sie auf den Link.
Sie kommen dann zu einer anderen Internet-Seite.
Die Informationen auf der Internet-Seite gibt es nicht in Leichter Sprache

Wer hat den Text gemacht?

Den Original-Text hat die Allianz für Beteiligung gemacht.
Die Allianz für Beteiligung ist auch für die Inhalte im Text verantwortlich.
Nur der Original-Text in schwieriger Sprache ist gültig.


Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Übersetzung in Leichte Sprache

Den Text hier hat das Übersetzungsbüro für Leichte und Einfache Sprache der Samariterstiftung übersetzt.

Geprüft hat den Text die Prüfgruppe vom Übersetzungsbüro
der Samariterstiftung. Das Übersetzungsbüro für Leichte und Einfache Sprache der Samariterstiftung ist Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache.

Kontakt:
Samariterstiftung
Jahnstr. 14
73431 Aalen
Telefon: 07361 564 300

E-Mail: leichte-sprache@samariterstiftung.de
Internet: www.samariterstiftung.de

Logo der Samariterstiftung für Leichte Sprache

Link