Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

Beteiligungsprozess zur Weiterentwicklung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Baden-Württemberg

Seit Mai 2024 begleitet die Allianz für Beteiligung im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration den Beteiligungsprozess zur Weiterentwicklung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Baden-Württemberg (LAP). Der Prozess ist im Format eines Stakeholder-Dialogs konzipiert. Vertreter*innen zentraler Zielgruppen, Schlüsselakteure sowie externe Expert*innen arbeiten an der Aktualisierung des LAP. Ziel des Beteiligungsprozesses ist die Identifikation und Formulierung von Maßnahmen und Zielen zur wirkungsvollen Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt – und zwar ganz konkret für den Kontext in Baden-Württemberg.

Hintergrund: Veränderung der Rahmenbedingungen

Bereits 2014 wurde der erste Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen in Baden-Württemberg erarbeitet und gilt in dieser Form bis heute. Die im Aktionsplan formulierten Ziele und Maßnahmen bilden seither die Grundlage für jegliche Anstrengungen des Landes, Gewalt an Frauen wirkungsvoll zu bekämpfen. In den letzten zehn Jahren haben sich jedoch gesellschaftliche, politische und rechtliche Rahmenbedingungen maßgeblich gewandelt.

Eine zentrale rechtliche Veränderung stellt beispielsweise der Beschluss zur Umsetzung der sogenannten Istanbul-Konvention durch den Deutschen Bundestag dar. Die Istanbul-Konvention ist eine internationale Übereinkunft zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Mit der deutschen Ratifizierung der Istanbul-Konvention geht auch auf Landesebene die rechtliche Verpflichtung einher, Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt und zur Unterstützung von Gewaltbetroffenen zu definieren und umzusetzen. Vor diesem Hintergrund – aber auch angesichts der Tatsache, dass Maßnahmen des aktuellen LAPs mittlerweile umgesetzt wurden – ist eine Fortschreibung des Aktionsplanes dringend erforderlich und wurde entsprechend auch im Koalitionsvertrag 2021-2026 festgehalten.

Beteiligungsprozess: Breites Expertenwissen

Die Umsetzung des LAPs wird seit 2014 durch einen Beirat begleitet, der sich aus verschiedenen Schlüsselakteuren aus Verwaltung, Hilfesystem und Zivilgesellschaft zusammensetzt. Daher erfolgt auch die Fortschreibung des Aktionsplans maßgeblich in Beteiligung der Beiratsmitglieder.

Im Rahmen des Beteiligungsprozesses wurden sechs Arbeitsgruppen gebildet, in denen je ein Schwerpunktthema behandelt wird. Zu diesen Arbeitsgruppen wurden außerdem externe Expert*innen eingeladen, um ihr spezifisches Fachwissen zu den verschiedenen Themen einzubringen.

Überblick über die thematischen Arbeitsgruppen

In zwei Beteiligungsphasen (Juni/Juli sowie Oktober/November) erarbeiten die Teilnehmenden der sechs Arbeitsgruppen jeweils themenspezifische Ziele und Maßnahmen für den LAP. Wichtige Arbeitsgrundlage bildet – neben Vorschlägen von Seiten des Sozialministeriums – die Evaluation des LAP 2014 durch die Universität Stuttgart. Während in Beteiligungsphase I die Verständigung zu wichtigen Themen, Maßnahmen und Problemfeldern im Mittelpunkt steht, dient Phase II der Konkretisierung.

Im Anschluss an die Treffen der Arbeitsgruppen werden allen Beiratsmitgliedern die Ergebnisse der Sitzungen zur Verfügung gestellt, sodass auch im Nachhinein Ergänzungen oder Anmerkungen eingefügt werden können. Die Rückmeldungen der Teilnehmenden werden dann von der Allianz für Beteiligung in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium aufbereitet und zu einem Ganzen zusammengefügt.

Die Prozessergebnisse werden Ende 2024 mit dem Beirat abgestimmt und anschließend als fachliche Empfehlung an die Ministerien zur ressortübergreifenden Abstimmung gegeben.