Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention
Beteiligungsprozess zur Weiterentwicklung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Baden-Württemberg
Von Mai 2024 bis Oktober 2025 begleitete die Allianz für Beteiligung im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration den Beteiligungsprozess zur Weiterentwicklung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Baden-Württemberg (LAP). Der Prozess war im Format eines Stakeholder-Dialogs konzipiert. Vertreter*innen zentraler Zielgruppen, Schlüsselakteure sowie externe Expert*innen arbeiteten an der Aktualisierung des LAP. Ziel des Beteiligungsprozesses war die Identifikation und Formulierung von Maßnahmen und Zielen zur wirkungsvollen Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt – konkret für den Kontext in Baden-Württemberg.
Der Prozess wurde mit dem Beschluss des Ministerrates zum Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2.0 am 29. Juli 2025 abgeschlossen. Die Veröffentlichung erfolgte am 09. Oktober 2025.
Hintergrund: Veränderung der Rahmenbedingungen
Bereits 2014 wurde ein erster Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen in Baden-Württemberg erarbeitet. Die in diesem Aktionsplan formulierten Ziele und Maßnahmen bildeten in den folgenden Jahren die Grundlage für die Anstrengungen des Landes, Gewalt an Frauen wirkungsvoll zu bekämpfen. In den Jahren danach hatten sich jedoch gesellschaftliche, politische und rechtliche Rahmenbedingungen maßgeblich verändert.
Eine zentrale rechtliche Veränderung stellte beispielsweise der Beschluss zur Umsetzung der sogenannten Istanbul-Konvention durch den Deutschen Bundestag dar. Die Istanbul-Konvention ist eine internationale Übereinkunft zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Mit der deutschen Ratifizierung ging auch auf Landesebene die rechtliche Verpflichtung einher, Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt und zur Unterstützung von Gewaltbetroffenen zu definieren und umzusetzen. Vor diesem Hintergrund – sowie angesichts der Tatsache, dass Maßnahmen des bisherigen LAP bereits umgesetzt worden waren – wurde eine Fortschreibung des Aktionsplans erforderlich und im Koalitionsvertrag 2021–2026 festgehalten.
Beteiligungsprozess: Breites Expertenwissen
Die Umsetzung des LAP wird seit 2014 durch einen Beirat begleitet, der sich aus verschiedenen Schlüsselakteuren aus Verwaltung, Hilfesystem und Zivilgesellschaft zusammensetzte. Entsprechend erfolgte auch die Fortschreibung des Aktionsplans maßgeblich unter Beteiligung der Beiratsmitglieder.
Im Rahmen des Beteiligungsprozesses wurden sechs Arbeitsgruppen gebildet, in denen jeweils ein Schwerpunktthema behandelt wurde. Zu diesen Arbeitsgruppen wurden außerdem externe Expert*innen eingeladen, die ihr spezifisches Fachwissen zu den verschiedenen Themen einbrachten.
Überblick über die thematischen Arbeitsgruppen
In zwei Beteiligungsphasen (Juni/Juli 2024 sowie Oktober/November 2024) erarbeiteten die Teilnehmenden der sechs Arbeitsgruppen jeweils themenspezifische Ziele und Maßnahmen für den LAP. Eine wichtige Arbeitsgrundlage bildete – neben Vorschlägen des Sozialministeriums – die Evaluation des LAP 2014 durch die Universität Stuttgart. Während in der ersten Beteiligungsphase die Verständigung zu zentralen Themen, Maßnahmen und Problemfeldern im Mittelpunkt stand, diente die zweite Phase der Konkretisierung.
Im Anschluss an die Treffen der Arbeitsgruppen wurden allen Beiratsmitgliedern die Ergebnisse der Sitzungen zur Verfügung gestellt, sodass auch im Nachhinein Ergänzungen oder Anmerkungen eingebracht werden konnten. Die Rückmeldungen der Teilnehmenden wurden anschließend von der Allianz für Beteiligung in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium aufbereitet und zu einem Gesamtentwurf zusammengeführt.
Die Prozessergebnisse wurden Ende 2024 mit dem Beirat abgestimmt und anschließend als fachliche Empfehlung an die Ministerien zur ressortübergreifenden Abstimmung weitergeleitet. Der Prozess wurde mit dem Beschluss des Ministerrates zum Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2.0 am 29. Juli 2025 abgeschlossen. Die Veröffentlichung erfolgte am 09. Oktober 2025.


