Beteiligungstaler
Projektefonds zur Förderung von Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung
Das Förderprogramm „Beteiligungstaler“ bietet zivilgesellschaftlichen Gruppen die Möglichkeit, Unterstützung für ihr Beteiligungsprojekt vor Ort zu erhalten. Das Programm ermöglicht die Finanzierung von Sachkosten, die während der Durchführung eines Beteiligungsprojekts anfallen.
Themenschwerpunkte:
Bürgerbeteiligung
Mit dem Förderprogramm können Ideen und Aktionen gefördert werden, die Formate der Bürgerbeteiligung zu gesellschaftlich relevanten Fragestellungen durchführen. Die Einbindung der Zivilgesellschaft in konkrete politische Fragestellungen können ebenso Teil eines Antrages sein wie ein Austauschformat zur gesamtgesellschaftlichen Themen.
Quartiersentwicklung
Mit dem Förderprogramm können Ideen aus den unterschiedlichsten Bereichen der Quartiersentwicklung finanziert werden: Maßnahmen zur Etablierung eines Begegnungsortes sind ebenso für eine Antragsstellung geeignet wie Veranstaltungen zur Vernetzung innerhalb eines Quartiers oder Formate, die das Zusammenleben verschiedener Generationen im Quartier thematisieren.
Mobilität
Mit dem Förderprogramm können Ideen aus den unterschiedlichsten Bereichen der Mobilität finanziert werden, zum Beispiel wenn Sie in Ihrer Gemeinde mit Flyern über ein bestehendes Carsharing-Angebot informieren, wenn Sie ein Veranstaltungsformat zum Austausch über umweltfreundliche Mobilität etablieren oder auch wenn Sie ganz konkret eine Mitfahrbank installieren wollen.
Ländlicher Raum
Mit dem Förderprogramm können Projekte unterstützt werden, die die Zukunftssicherung des Ländlichen Raums und den Erhalt von kleinen und mittelgroßen Städten und Gemeinden als lebenswerte Räume zum Inhalt haben. Die Sicherstellung der Nahversorgung durch die Einrichtung eines Dorfladens kann ebenso Gegenstand der Förderung sein wie die Umnutzung ehemaliger Gasthäuser oder die Belebung von Leerstand durch lebendige Dorftreffs.
Mit dem Förderprogramm ist zum Beispiel die Übernahme von Sachkosten förderbar, die im Rahmen von Projekten im Bereich der Bürgerbeteiligung anfallen können. Zum Beispiel für Flyer, Moderation, für Kinderbetreuung während Veranstaltungen oder für Catering. Viele weitere Beispiele sind denkbar.
Eine Vergütung von ehrenamtlicher Tätigkeit ist nicht möglich.
Fördervoraussetzungen:
- Im Antrag muss beschrieben werden, welches Ziel der Antragsteller mit dem Beteiligungsprojekt verfolgt und welche Maßnahmen der Bürgerbeteiligung zum Einsatz kommen.
- Dem Antrag muss eine kommunale Stellungnahme beiliegen sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan für die geplante(n) Ausgabe(n), die finanziert werden soll(en).
- Die zu fördernden Ausgaben müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Beteiligungsprojekt stehen.
- Es muss begründet werden, warum die Ausgaben vom Antragsteller nicht anderweitig finanziert werden können.
Fragen & Antworten zum „Beteiligungstaler“:
Wer kann sich bewerben?
Zivilgesellschaftliche Gruppen aus Baden-Württemberg mit und ohne eingetragener Rechtsform (z. B. Bürgergruppen, Arbeitskreise, Vereine, Verbände usw.).
Wann ist eine Antragstellung möglich?
Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich.
Wie ist die Antragsstellung möglich?
Der ausgefüllte und im Original unterschriebene Antrag kann digital per Mail an die Adresse:
eingereicht werden. Alternativ besteht weiterhin die Möglichkeit, den Antrag postalisch an die Allianz für Beteiligung zu senden.
Wie hoch ist die Förderung?
Pro Antragsteller ist die Finanzierung von bis zu 2.000 € als Zuschuss für Sachkosten zur Durchführung von lokalen Beteiligungsprojekten möglich. Die Themen der Beteiligungsprojekte sind inhaltlich frei wählbar.
Was kann gefördert werden?
Es können ausschließlich Sachkosten gefördert werden. Zu Sachkosten zählen auch Honorarkosten und Anschaffungskosten. Bei Anschaffungskosten darf der Warenwert nicht über 800 € zzgl. MwSt. liegen.
Was kann nicht gefördert werden?
Sachkosten, die vor Zusage der Förderung entstanden sind, können nicht gefördert werden.
Ehrenamtliche Tätigkeit kann nicht gefördert werden