Allianz für Beteiligung

vermitteln – vernetzen – verstärken

Beteiligungstaler

Projektefonds zur Förderung von Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung

Das Förderprogramm „Beteiligungstaler“ bietet zivilgesellschaftlichen Gruppen die Möglichkeit, Unterstützung für ihr Beteiligungsprojekt vor Ort zu erhalten. Das Programm ermöglicht die Finanzierung von Sachkosten, die während der Durchführung eines Beteiligungsprojekts anfallen. Gerade kleinere Gruppen stellen diese Ausgaben häufig vor große Schwierigkeiten. Hier setzt der „Beteiligungstaler“ an.

Mit dem Förderprogramm ist zum Beispiel die Übernahme von Sachkosten förderbar, die im Rahmen von Projekten im Bereich der Bürgerbeteiligung anfallen können. Zum Beispiel für Flyer, Moderation, für Kinderbetreuung während Veranstaltungen oder für Catering. Viele weitere Beispiele sind denkbar. Mit dieser Förderung würdigen die Allianz für Beteiligung und das Land Baden-Württemberg das vielfältige Engagement der Menschen vor Ort und stellen sicher, dass die wertvolle Unterstützung durch zivilgesellschaftlich initiierte Beteiligungsprojekte erhalten bleibt.

Eine Vergütung von ehrenamtlicher Tätigkeit ist nicht möglich.

Fördervoraussetzungen:

  • Im Antrag muss beschrieben werden, welches Ziel der Antragsteller mit dem Beteiligungsprojekt verfolgt und welche Maßnahmen der Bürgerbeteiligung zum Einsatz kommen.
  • Dem Antrag muss eine kommunale Stellungnahme beiliegen sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan für die geplante(n) Ausgabe(n), die finanziert werden soll(en).
  • Die zu fördernden Ausgaben müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Beteiligungsprojekt stehen.
  • Es muss begründet werden, warum die Ausgaben vom Antragsteller nicht anderweitig finanziert werden können.

Fragen & Antworten zum „Beteiligungstaler“:


Wer kann sich bewerben?

Zivilgesellschaftliche Gruppen aus Baden-Württemberg mit und ohne eingetragener Rechtsform  (z. B. Bürgergruppen, Arbeitskreise, Vereine, Verbände usw.).

Wann ist eine Antragstellung möglich?

Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich.

Wie hoch ist die Förderung?

Pro Antragsteller ist die Finanzierung von bis zu 2.000 € als Zuschuss für Sachkosten zur Durchführung von lokalen Beteiligungsprojekten möglich. Die Themen der Beteiligungsprojekte sind inhaltlich frei wählbar.

Was kann gefördert werden?

Es können ausschließlich Sachkosten gefördert werden. Zu Sachkosten zählen auch Honorarkosten und Anschaffungskosten. Bei Anschaffungskosten darf der Warenwert nicht über 800 € zzgl. MwSt. liegen.

Was kann nicht gefördert werden?

Sachkosten, die vor Zusage der Förderung entstanden sind, können nicht gefördert werden.

Ehrenamtliche Tätigkeit kann nicht gefördert werden.