Quartiersimpulse
BERATUNG UND UMSETZUNG VON QUARTIERSPROJEKTEN VOR ORT
Das Förderprogramm „Quartiersimpulse“ richtet sich an Städte, Gemeinden und Landkreise, die in Baden-Württemberg mit Maßnahmen der Bürgerbeteiligung Projekte zur alters- und generationengerechten Entwicklung von Quartieren, Stadtteilen und Ortschaften durchführen möchten.
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden sowie kommunale Verbünde. Landkreise sind in Kooperation mit mindestens einer kreisangehörigen Kommune antragsberechtigt.
FÖRDERVORAUSSETZUNGEN:
- Das Thema „Pflege und Unterstützung im Alter“ oder „Maßnahmen zur generationen- und altersgerechten Gestaltung des Lebensumfelds“ müssen Teil des Quartiersprojektes sein.
- Elemente der Bürgerbeteiligung müssen ergriffen werden, damit die im Quartier lebenden Menschen die Entwicklung aktiv gestalten können.
- Die Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Partnern muss nachgewiesen werden.
- Das Projekt muss durch die politische Gemeinde unterstützt werden, der Beschluss des Gemeinderats oder des zuständigen Ausschussgremiums ist erforderlich.
- Zur Projektdurchführung ist eine externe Beratung in Anspruch zu nehmen. Für die Beratungsleistungen ist ein maximaler Tagessatz von 800 € festgelegt (zzgl. Mehrwertsteuer).
Die ausführlichen Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Programmausschreibung.
ART UND UMFANG DER FÖRDERUNG:
Quartiersprojekte können einen einmaligen Zuschuss in folgendem Umfang erhalten:
- Pro Quartier für Städte und Gemeinden: 20.000 bis 85.000 €.
- Pro Antrag für kommunale Verbünde: 40.000 bis 115.000 €.
- Pro Antrag für Landkreise in Kooperation mit mind. einer kreisangehörigen Stadt/Gemeinde: 40.000 bis 115.000 €.
Antragsverfahren
Vor Antragstellung muss jeder Antragsteller verpflichtend an einem Antragsgespräch teilnehmen. Dieses wird von der Allianz für Beteiligung regelmäßig angeboten. Diese Termine werden derzeit als Telefon-/Videokonferenzen stattfinden. Eine Woche vor dem Antragsgespräch muss eine Skizze/ Darstellung des Projektvorhabens inkl. Finanzplan vorgelegt werden.
Im Anschluss an das Antragsgespräch haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag zu überarbeiten. Die finale Antragsfrist ist der 21. Oktober 2022.
Neue Termine für Antragsgespräche.
Aktuell sind leider alle Termine für Antragsgespräche gebucht. Über eine neue Ausschreibungsrunde werden Sie bei Zeiten über unsere Netzwerkmail informiert.
01 | Donnerstag, 1.9.2022 | 10:00 – 12:00 Uhr – ausgebucht
02 | Donnerstag, 1.9.2022 | 13:30 – 15:30 Uhr – ausgebucht
03 | Freitag, 2.9.2022 | 10:00 – 12:00 Uhr – ausgebucht
04 | Freitag, 2.9.2022 | 13:30 – 15:30 Uhr – ausgebucht
05 | Montag, 5.9.2022 | 15:00 – 17:00 Uhr – ausgebucht
06 | Dienstag, 6.9.2022 | 10:00 – 12:00 Uhr – ausgebucht
07 | Dienstag, 6.9.2022 | 14:00 – 16:00 Uhr – ausgebucht
08 | Mittwoch, 7.9.2022 | 10:00 – 12:00 Uhr – ausgebucht
09 | Mittwoch, 7.9.2022 | 14:00 – 16:00 Uhr – ausgebucht
10 | Donnerstag, 8.9.2022 | 10:00 – 12:00 Uhr – ausgebucht
11 | Donnerstag, 22.9.2022 | 14:00 – 16:00 Uhr – ausgebucht
12 | Freitag, 23.9.2022 | 09:00 – 11:00 Uhr – ausgebucht
13 | Dienstag, 27.9.2022 | 10:00 – 12:00 Uhr – ausgebucht
14 | Mittwoch, 28.9.2022 | 14:00 – 16:00 Uhr – ausgebucht
15 | Donnerstag, 29.9.2022 | 10:00 – 12:00 Uhr – ausgebucht
Ihre Buchung ist erst gültig, wenn Sie die Bestätigung per Mail erhalten haben.