Quartiersimpulse
BERATUNG UND UMSETZUNG VON QUARTIERSPROJEKTEN VOR ORT
Das Förderprogramm “Quartiersimpulse” richtet sich an Städte, Gemeinden und Landkreise, die in Baden-Württemberg mit Maßnahmen der Bürgerbeteiligung Projekte zur alters- und generationengerechten Entwicklung von Quartieren, Stadtteilen und Ortschaften durchführen möchten. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden sowie kommunale Verbünde. Landkreise sind in Kooperation mit mindestens einer kreisangehörigen Kommune antragsberechtigt.
Das Förderprogramm “Quartiersimpulse” der Allianz für Beteiligung und des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration ist Teil der Landesstrategie “Quartier 2030 – Gemeinsam. Gestalten.” und wird finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.
Fördervoraussetzungen
- Das Thema “Pflege und Unterstützung im Alter” oder “Maßnahmen zur generationen- und altersgerechten Gestaltung des Lebensumfelds” müssen Teil des Quartiersprojektes sein.
- Elemente der Bürgerbeteiligung müssen ergriffen werden, damit die im Quartier lebenden Menschen die Entwicklung aktiv gestalten können.
- Die Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Partnern muss nachgewiesen werden.
- Das Projekt muss durch die politische Gemeinde unterstützt werden, der Beschluss des Gemeinderats oder des zuständigen Ausschussgremiums ist erforderlich.
- Zur Projektdurchführung ist eine externe Beratung in Anspruch zu nehmen. Für die Beratungsleistungen ist ein maximaler Tagessatz von 800 € festgelegt (zzgl. Mehrwertsteuer).
Die ausführlichen Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Programmausschreibung (pdf).
Art und Umfang der Förderung
Quartiersprojekte können einen einmaligen Zuschuss in folgendem Umfang erhalten:
- Pro Quartier für Städte und Gemeinden: 20.000 bis 85.000 €.
- Pro Antrag für kommunale Verbünde: 40.000 bis 115.000 €.
- Pro Antrag für Landkreise in Kooperation mit mind. einer kreisangehörigen Stadt/Gemeinde: 40.000 bis 115.000 €.
Antragsverfahren
Vor Antragstellung muss jeder Antragsteller verpflichtend an einem Antragsgespräch teilnehmen. Dieses wird von der Allianz für Beteiligung regelmäßig angeboten. Diese Termine werden als Videokonferenzen stattfinden. Eine Woche vor dem Antragsgespräch muss eine Skizze/ Darstellung des Projektvorhabens inkl. Finanzplan vorgelegt werden.
Im Anschluss an das Antragsgespräch haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag zu überarbeiten.
Termine für Antragsgespräche
Am Gespräch teilnehmen müssen:
– Mindestens eine Vertretung der antragstellenden Kommune
– Die Beratung, die das Projekt begleitet
– Mindestens eine Vertretung des zivilgesellschaftlichen Partners, mit dem das
Projekt vor Ort gemeinsam durchgeführt werden soll.
Ein Antragsgespräch dauert circa zwei Stunden. Eine Woche vor dem Gesprächstermin benötigen wir eine Antragsskizze und einen ersten Entwurf Ihres Kosten- und Finanzierungsplans von Ihnen.
Die Antragsfrist für die erste Ausschreibungsrunde 2025 ist der 14. März 2025.
Projekte der ersten Ausschreibungsrunde starten voraussichtlich im Mai 2025 in die Umsetzung. Die Antragsgespräche für die erste Ausschreibungsrunde 2025 finden im Zeitraum vom 13. Januar 2025 – 28. Februar 2025 statt. Verfügbare Termine für Antragsgespräche sind in der untenstehenden Tabelle aufgeführt und können gebucht werden.
Termine für die Antragsgespräche der zweiten Runde 2025 können Sie ab dem 9. Mai 2025 buchen. Die Antragsgespräche werden vom 2. Juni bis zum 25. Juli 2025 durchgeführt. Die Frist zur Einreichung des Förderantrags für die zweite Runde ist der 8. August 2025. Die Projekte starten ab dem 1. Oktober 2025.
Über die folgende Tabelle können Sie einen Termin für ein Antragsgespräch buchen:
Datum | Uhrzeit | Frist für die Skizze |
---|---|---|
Mittwoch, 15. Januar 2025 | 10:00-12:00 | Montag, 8. Januar 2024 |
Donnerstag, 16. Januar 2025 | 10:00-12:00 | Dienstag, 9. Januar 2024 |
Freitag, 24. Januar 2025 | 10:00-12:00 | Freitag, 17. Januar 2025 |
Falls keiner der Termine aus der Tabelle für Sie passend ist, schreiben Sie bitte eine E-Mail an Anna.Gerhardt@afb-bw.de und wir finden gemeinsam einen Termin für ein Antragsgespräch.
Kurz erklärt: Die Strategie Quartier 2030
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Schauen Sie gern bei Hallo Quartier! oder dem Denkraum Quartier vorbei!