Nachbarschaftsgespräche

Beim Förderprogramm Nachbarschaftsgespräche sind zivilgesellschaftliche Initiativen mit und ohne eingetragener Rechtsform in Baden-Württemberg antragsberechtigt. Gefördert werden Dialogformate zu Alltagsthemen in kleinen Sozialräumen. Dazu zählen Quartiere, Stadtteile und Ortschaften. Dabei sind auch die Ideen in der Förderung eingeschlossen, die während der Durchführung der Nachbarschaftsgespräche entstehen. Pro Nachbarschaftsgespräch ist eine Förderung in Höhe von 6.000 Euro für sechs Monate möglich. Diese Mittel können zur Durchführung der Nachbarschaftsgespräche sowie für Sachkosten zur Umsetzung von Maßnahmen ausgegeben werden, die im Rahmen der Nachbarschaftsgespräche erarbeitet werden. Auch Beratungskosten sind förderfähig. Im Förderprogramm können Sach- und Beratungskosten abgerechnet werden, die nach Erhalt der Fördervereinbarung entstehen.

Kontroverse Themen bilden Schwerpunkt der neuen Förderrunde

Auch kontroverse Themen können aufgegriffen werden: Debatten um eine neue Unterkunft für Geflüchtete oder den Rückbau von Parkplätzen in der Innenstadt verlaufen häufig nicht geräuschlos. Dafür enthalten die Nachbarschaftsgespräche den „DialogPlus“-Bereich. Dieses Angebot unterstützt Gruppen, die sich lokalen Konflikten annehmen möchten. Menschen vor Ort spüren am schnellsten, wenn brisante Themen aufkommen und sich Fronten in der Debatte auftun.

Diese Herausforderung kann mit einer Förderung durch die Nachbarschaftsgespräche bearbeitet werden. Projekte, die im „DialogPlus“-Bereich arbeiten, erhalten zusätzliche Hilfe in Form von Unterstützungs-Angeboten von bis zu 2.000€. Weitere Informationen können Sie der Ausschreibungsunterlage entnehmen sowie Inspiration von einem Film zum Programm erhalten. Werfen Sie außerdem gerne einen Blick auf die Homepage www.breite-beteiligung.de.

Details zur Antragstellung:

Um einen Antrag für das Förderprogramm stellen zu können, ist ein Antragsgespräch verpflichtend zu führen. Wählen Sie hierzu einen Termin aus der nachstehenden Tabelle aus. Alle Termine finden als Videokonferenz statt.

Spätestens zehn Tage vorab ist eine Antragsskizze einzureichen. Nutzen Sie hierfür bereits die Antragsunterlagen.

Antragsgesprächstermine:

Antragsgespräch am 10. Dezember (16-17 Uhr)

0 Teilnehmer
1 verbleibend, 6 Tage zur Reservierung
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Antragsgespräch am 18. Dezember (17-18 Uhr)

0 Teilnehmer
1 verbleibend
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Ausschreibung

Antragsunterlagen

Handbuch

Informationen in leichter Sprache