Inklusionstaler
Bitte beachten Sie: Die Antragstellung im Förderportal ist ab dem 03.06.2026 fortlaufend möglich.
Das Förderprogramm „Inklusionstaler“ bietet zivilgesellschaftlichen Akteuren aus Baden-Württemberg die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für Maßnahmen und Projekte zu erhalten, welche die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und/oder das Empowerment von Menschen mit Behinderungen vor Ort stärken.
Zum Hintergrund: Aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergibt sich die Verpflichtung, Menschen mit Behinderungen bei sie betreffenden Entscheidungsprozessen aktiv einzubeziehen. Darauf aufbauend wurde im zweiten Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg (LAP 2.0) die Einrichtung eines niedrigschwelligen Förderprogramms festgehalten. Grundlage hierfür waren auch die Ergebnisse eines von der Allianz für Beteiligung begleiteten Beteiligungsprozesses zur Weiterentwicklung des Landesaktionsplans (2022/2023), in dem Menschen mit Behinderungen entsprechenden Unterstützungsbedarf formulierten.
Auf einen Blick:
Antragstellende Zivilgesellschaftliche Akteure
Fördersumme max. 2.000 Euro pro Projekt
Kostenart Sachkosten inkl. Honorarkosten
Gesamt-Projektlaufzeit 01.06.2026 bis 31.03.2027
Hinweis:
Bitte berücksichtigen Sie ausreichend Vorlaufzeit für die Projektplanung und beziehen Sie diese frühzeitig in Ihre Zeitplanung mit ein. Kosten können erst ab dem Zeitpunkt der Förderzusage übernommen werden. Bereits zuvor entstandene Ausgaben sind nicht förderfähig.
Themenschwerpunkte
- Herstellung von Barrierefreiheit & Abbau von Barrieren jeglicher Art, z. B. auch im Kontext der Digitalisierung oder Öffentlichkeitsarbeit
- Verbesserung der aktiven Beteiligung an der politischen und gesellschaftlichen Meinungsbildung
- Zugang zu Kultur-, Bildungs-, Freizeit- & Sportangeboten
- Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
- Förderung von Empowerment der Organisationen/Initiativen bzw. ihrer Mitglieder
- Nachwuchsförderung
- Organisationsentwicklung, Vernetzung, Koordination
- Durchführung von Veranstaltungen, Ausstellungen, Workshops, Fortbildungen & Qualifizierungsangeboten
Projektbeispiele
- Eine Organisation gestaltet Veranstaltungen barrierefrei (z. B. durch Gebärdensprachdolmetschende, Rampen, Einfache oder Leichte Sprache).
- Eine Initiative überarbeitet eine bestehende Publikation und stellt diese barrierefrei zur Verfügung (z. B. in Leichter Sprache, als barrierefreies PDF oder in alternativen Formaten wie Audio).
- Ein Verein lässt seine Website barrierefrei umgestalten (z. B. durch Untertitel, Screenreader-Kompatibilität und optimierte Darstellung).
- Ein soziokulturelles Zentrum entwickelt bestehende Freizeit- oder Kulturangebote weiter, um die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.
- Ein Jugendzentrum führt Workshops für Kinder und Jugendliche durch, die Einblicke in die Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen geben und einen inklusiven Umgang im Alltag fördern.
- Ein lokaler Selbsthilfeverband organisiert Kurse, in denen Menschen mit Behinderungen ihre Rechte (z. B. zu Selbstbestimmung, Teilhabe und Gleichstellung) kennenlernen und Strategien zur Durchsetzung im Alltag entwickeln.
- Ein Verein entwickelt ein Programm zur gezielten Ansprache und Begleitung junger Menschen mit Behinderungen, um sie für ehrenamtliches Engagement zu gewinnen und durch Schulungen sowie praktische Einsätze im Verein zu qualifizieren.
- Eine Initiative bietet praxisnahe Workshops für Vereinsmitglieder und Engagierte an, um Kompetenzen zur inklusiven Gestaltung von Angeboten zu stärken und den Abbau von Barrieren im Vereinsalltag zu fördern.
Die dargestellten Projektbeispiele stehen exemplarisch für die Vielfalt der Fördermöglichkeiten. Das Förderprogramm unterstützt darüber hinaus viele weitere, innovative Projekte, die zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und des Empowerments von Menschen mit Behinderungen vor Ort beitragen.
Bei Fragen dazu, ob Ihre Projektidee vom Förderziel umfasst ist, können Sie sich gerne an uns wenden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf dieser Website.
Förderfähige Sachkosten
Das Förderprogramm „Inklusionstaler“ fördert Sach- und Honorarkosten bis zu einer Höhe von 2.000 € für Projekte, die die Teilhabe und/oder das Empowerment von Menschen mit Behinderungen vor Ort stärken. Förderfähig sind Ausgaben, die im Rahmen der Projektdurchführung entstehen. Förderfähige Kosten können beispielsweise für Öffentlichkeitsarbeit, Moderation, Materialien oder
Catering anfallen. Darüber hinaus sind weitere projektbezogene Ausgaben denkbar.
Ein verpflichtender Eigenanteil ist nicht erforderlich.
Sachkosten, die vor Zusage der Förderung entstanden sind, können nicht gefördert werden.
Nicht förderfähig sind Personalkosten sowie die Vergütung ehrenamtlicher Tätigkeiten.
Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Förderung, wenn für die betreffenden Ausgaben bereits anderweitige vorrangige Anspruchsgrundlagen auf Finanzierung oder Kostenübernahme einschlägig sind.
Fördervoraussetzungen
- Im Antrag ist darzustellen, welche Ziele mit dem Projekt verfolgt werden, welche Behinderungsformen oder spezifischen Personengruppen berücksichtigt werden und wie Menschen mit Behinderungen konkret eingebunden werden.
- Dem Antrag muss eine kommunale Stellungnahme beiliegen sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan für die geplante(n) Ausgabe(n), die finanziert werden soll(en).
- Die zu fördernden Ausgaben müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt stehen. Es muss begründet werden, warum die Ausgaben vom Antragsteller nicht anderweitig finanziert werden können.
- Das Projekt darf noch nicht begonnen haben, d.h. Sachkosten, die vor Zusage der Förderung entstanden sind, können nicht gefördert werden.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
