Quartiersimpulse

BERATUNG UND UMSETZUNG VON QUARTIERSPROJEKTEN VOR ORT

 

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Das Förderprogramm „Quartiersimpulse“ richtet sich an Städte, Gemeinden und Landkreise, die in Baden-Württemberg mit Maßnahmen der Bürgerbeteiligung Projekte zur alters- und generationengerechten Entwicklung von Quartieren, Stadtteilen und Ortschaften durchführen möchten. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden sowie kommunale Verbünde. Landkreise sind in Kooperation mit mindestens einer kreisangehörigen Kommune antragsberechtigt.

Das Förderprogramm „Quartiersimpulse“ der Allianz für Beteiligung und des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration ist Teil der Landesstrategie „Quartier 2030 – Gemeinsam. Gestalten.“ und wird finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.

Fördervoraussetzungen

  • Das Thema „Pflege und Unterstützung im Alter“ oder „Maßnahmen zur generationen- und altersgerechten Gestaltung des Lebensumfelds“ müssen Teil des Quartiersprojektes sein.
  • Elemente der Bürgerbeteiligung müssen ergriffen werden, damit die im Quartier lebenden Menschen die Entwicklung aktiv gestalten können.
  • Die Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Partnern muss nachgewiesen werden.
  • Das Projekt muss durch die politische Gemeinde unterstützt werden, der Beschluss des Gemeinderats oder des zuständigen Ausschussgremiums ist erforderlich.
  • Zur Projektdurchführung ist eine externe Beratung in Anspruch zu nehmen. Für die Beratungsleistungen ist ein maximaler Tagessatz von 800 € festgelegt (zzgl. Mehrwertsteuer).

Die ausführlichen Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Programmausschreibung.

Art und Umfang der Förderung

Quartiersprojekte können einen einmaligen Zuschuss in folgendem Umfang erhalten:

  • Pro Quartier für Städte und Gemeinden: 20.000 bis 85.000 €.
  • Pro Antrag für kommunale Verbünde: 40.000 bis 115.000 €.
  • Pro Antrag für Landkreise in Kooperation mit mind. einer kreisangehörigen Stadt/Gemeinde: 40.000 bis 115.000 €.

Antragsverfahren

Vor Antragstellung muss jeder Antragsteller verpflichtend an einem Antragsgespräch teilnehmen. Dieses wird von der Allianz für Beteiligung regelmäßig angeboten. Diese Termine werden als Videokonferenzen stattfinden. Eine Woche vor dem Antragsgespräch muss eine Skizze/ Darstellung des Projektvorhabens inkl. Finanzplan vorgelegt werden.
Im Anschluss an das Antragsgespräch haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag zu überarbeiten.

Termine für Antragsgespräche
Die zweite Ausschreibungsrunde für das Jahr 2024 beginnt im Frühsommer. Die Antragsgespräche werden im Zeitraum 17. Juni bis 31. Juli 2024 stattfinden. Die Termine finden Sie unten in der Tabelle. Einsendeschluss der Antragsunterlagen ist der 9. August 2024 und der Projektstart ist frühestens der 1. September 2024.

Am Gespräch teilnehmen müssen:
– Mindestens eine Vertretung der antragstellenden Kommune
– Die Beratung, die das Projekt begleitet
– Mindestens eine Vertretung des zivilgesellschaftlichen Partners, mit dem das
Projekt vor Ort gemeinsam durchgeführt werden soll.

Eine Woche vor dem Gesprächstermin benötigen wir eine Antragsskizze von Ihnen.

In der folgenden Tabelle sehen Sie die möglichen Termine für Antragsgespräche in der zweiten Ausschreibungsrunde 2024.

DatumUhrzeitFrist für Skizze
Montag, 8. Juli 202414:00-16:00Montag, 1. Juli 2024
Freitag, 12. Juli 202410:00-12:00Freitag, 5. Juli 2024
Dienstag, 23. Juli 202414:00-16:00Dienstag, 16. Juli 2024
Freitag, 26. Juli 202410:00-12:00Freitag, 19. Juli 2024
Dienstag, 30. Juli 202410:00-12:00Dienstag, 23. Juli 2024
Dienstag, 30. Juli 202414:00-16:00Dienstag, 23. Juli 2024

Kurz erklärt: Die Strategie Quartier 2030

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden