Einmischen? Mitmischen!

Worum geht es in der Kooperation Einmischen? Mitmischen!

In der Kooperation Einmischen? Mitmischen!” geht es um die Frage: Wie können Menschen mit Behinderungen stärker über das eigene Leben entscheiden? Zum Beispiel bei Fragen wie: Wo möchte ich wohnen? Was möchte ich arbeiten? Was mache ich in meiner Freizeit? Menschen, die in besonderen Wohnformen leben haben oft ein stark geregeltes Leben. Sie können in vielen Alltagsbereichen wenig entscheiden. Sie fühlen sich oft fremdbestimmt. Darum gibt es Gruppen, die die Interessen der Bewohner*innen gegenüber der Leitung vertreten. Diese Gruppen heißen Bewohner*innenbeiräte.

Die Kooperation „Einmischen? Mitmischen!“ ist für Menschen gedacht, die sich schon in Bewohner*innenbeiräten oder ähnlichen Gruppen engagieren oder das in Zukunft tun wollen. Das Ziel ist, die Menschen dabei zu unterstützen, ihre Anliegen in den Gruppen besser einzubringen. Die Menschen sollen sich auch in ihrem Umfeld einbringen und engagieren können. Wenn Menschen ihre Anliegen in Gruppen und in ihrem Umfeld einbringen, heißt das Selbstvertretung. Die Kooperation „Einmischen? Mitmischen!“ hat das Ziel, die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen zu stärken.

Wie stärkt die Kooperation „Einmischen? Mitmischen!“ die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen?

Um die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen zu stärken, gibt es in der Kooperation erstens Fortbildungen. Ein Trainer erarbeitet und erprobt ein Fortbildungsprogramm gemeinsam mit Menschen aus besonderen Wohnformen.

Zweitens gibt es eine Gruppe, die sich trifft und darüber spricht: Was läuft gut in den Fortbildungen? Was nicht? Welche Themen sind noch wichtig? Diese Gruppe heißt Fachgruppe. Die Treffen heißen Fachgruppengespräche. Alle interessierten Menschen können bei den Fachgruppengesprächen dabei sein. Mehr Informationen kommen bald auf dieser Website.

Drittens gibt es Ergebnisse. Das Ziel von „Einmischen? Mitmischen!“ ist es, ein Fortbildungsprogramm zu erstellen. Dieses Programm können auch andere anbieten. Die Ergebnisse werden aufgeschrieben und veröffentlicht.

Hier gibt es mehr Informationen über die Fortbildungen und das Fortbildungsprogramm:

 

Was ist der Hintergrund der Kooperation “Einmischen? Mitmischen!“

Die Kooperation „Einmischen? Mitmischen!“ startete mit einem Auftrag von Simone Fischer. Sie ist die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Das bedeutet, sie kümmert sich um die Interessen von Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg. Die Allianz für Beteiligung e.V. plant, organisiert und führt „Einmischen? Mitmischen!“ durch.

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sagt in Artikel 29, dass Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben mitentscheiden dürfen. Das bedeutet, sie dürfen bei der großen Politik mitentscheiden. Und sie dürfen über das eigene Leben entscheiden. In Baden-Württemberg gibt es einen Plan, um die UN-BRK umzusetzen.

Eine wissenschaftliche Untersuchung aus dem Jahr 2020 zeigte, dass Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg trotzdem noch nicht genug mitentscheiden dürfen. Deswegen beschloss die Landesregierung im Mai 2022 den Plan gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen weiterzuentwickeln. Das Sozialministerium beauftragte die Allianz für Beteiligung diesen Beteiligungsprozess durchzuführen. Simone Fischer hat den Prozess beraten. Im Beteiligungsprozess forderten die Teilnehmer*innen mehr Möglichkeiten, um Menschen mit Behinderungen aktiver einzubeziehen. Dazu gehören Angebote, die Menschen mit Behinderungen ermutigen und befähigen, ihre Bedürfnisse zu formulieren.

Vor diesem Hintergrund soll mit „Einmischen? Mitmischen!“ getestet werden, wie Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Mitentscheidung in besonderen Wohnformen wahrnehmen können.