Aktionstaler Kinder- und Jugendschutz 2.0

Der Aktionstaler Kinder- und Jugendschutz ist ab September zurück!


Gerne können Sie sich für unsere Informationsveranstaltung am 29.07.2026 von 12:00 Uhr bis 13:00 (online) anmelden!

Mehr Informationen und die Anmeldung finden Sie unter: https://allianz-fuer-beteiligung.de/veranstaltung/online-informationsveranstaltung-aktionstaler-kinder-und-jugenschutz-2-0/

Die Antragsstellung finden Sie ab September in unserem Förderportal!

Das Förderprogramm „Aktionstaler Kinder- und Jugendschutz 2.0“ bietet Kommunen und zivilgesellschaftlichen Akteuren die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Umsetzung ihrer Kinder- und Jugendschutzaktionen vor Ort zu erhalten. Diese sollen sich an den Themenschwerpunkten der Strategie Masterplan Kinderschutz orientieren und die öffentliche Wahrnehmung sowie Sensibilisierung für das Thema stärken.

Mit der Förderung können Aktionen mit folgenden Schwerpunkten unterstützt werden:

  • Präventionsangebote mit Fokus auf sexualisierte Gewalt, vor allem Peer-to-Peer-Ansätze
  • Information und Sensibilisierung zu digitalisierter und mediatisierter Gewalt durch inklusive Aktivitäten mit Kindern, Jugendlichen, Eltern, Bezugspersonen und Sozialarbeiter*innen
  • Angebote für Kinder und Jugendliche mit einem erhöhten Risiko, Gewalt zu erfahren:
    mit Behinderungen, chronischen oder psychischen Erkrankungen und Neurodivergenz, mit sucht- oder psychisch kranken Eltern, von Armut betroffene, mit Einwanderungsgeschichte oder Fluchterfahrung, mit queeren Identitäten, mit Gewalterfahrungen, insbesondere sexualisierter Gewalt

Dazu gehören Angebote und Aktivitäten, die sich an Kinder, Jugendliche und Eltern direkt richten oder an Erwachsene, die in Kontakt mit dieser Zielgruppe stehen.

Sachkosten in Höhe von max. 2.000€, die im Rahmen solcher Aktionen anfallen, können über das Förderprogramm finanziert werden.

Beispiele für Aktionen:

  • Eine Beratungsstelle entwickelt eine Aufklärungskampagne gegen sexualisierte Gewalt für Gleichaltrige.
  • Ein Jugendzentrum bietet Peer-to-Peer-Gesprächsrunden zu Grenzverletzungen an
  • Eine Beratungsstelle organisiert einen Aktionstag zu Cybergrooming, Sexting und Cybermobbing.
  • Ein Familienzentrum veranstaltet einen Medienkompetenztag für Kinder, Eltern und Bezugspersonen.
  • Ein Jugendhilfeverein bietet Resilienz-Training für Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern an.
  • Ein Verein organisiert ein Angebot für Kinder mit Flucht- oder Einwanderungsgeschichte zur Gewaltprävention.
  • Ein Jugendzentrum organisiert ein Ferienprojekt für Kinder mit Gewalterfahrungen zur Förderung von Selbstvertrauen.
  • Eine Kommune veranstaltet einen inklusiven Aktionstag zu Kinderrechten und Schutz vor Gewalt.
  • Ein Träger der Jugendhilfe bietet Workshops für Fachkräfte zum Umgang mit digitalisierter Gewalt an.
  • Das Jugendamt organisiert eine Rallye, damit Kinder und Jugendliche wissen, wo sie im Notfall Hilfe erfahren
  • Eine Kommune richtet einen Eltern-Kind-Aktionstag aus, an dem über Maßnahmen zur Vorbeugung von Gewalt in der Familie informiert wird
  • Ein Träger der freien Jugendarbeit organisiert einen Selbstbehauptungskurs für Mädchen.

Das Programm fördert darüber hinaus viele weitere, innovative Aktionen, die den Kinder- und Jugendschutz stärken. Aktionen, die innovative Ansätze verfolgen oder bisher weniger beachtete Themen aufgreifen, sind ebenfalls in der Förderung möglich.

Förderfähige Sachkosten

Das Programm „Aktionstaler Kinder- und Jugendschutz 2.0“ fördert Sachkosten (inkl. Honorarkosten), die bei der Durchführung von Aktionen im Bereich Kinder- und Jugendschutz entstehen. Förderfähige Kosten können beispielsweise sein:

  • Druckkosten für Flyer und Infomaterialien
  • Honorarkosten für Moderator*innen und Trainer*innen
  • Betreuungskosten für Kinder während einer Veranstaltung
  • Catering- und Raumkosten während einer Aktion
  • Anschaffung von Materialien für die Aktion (Warenwert bis 800 € zzgl. MwSt.)

Eine Vergütung ehrenamtlicher Tätigkeit ist nicht möglich.

Fördervoraussetzungen

Um eine Förderung zu erhalten, muss der Antrag folgende Punkte beinhalten:

  • Das Ziel der Aktion, eine klare Beschreibung der geplanten Maßnahmen im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes und die Beteiligung von Bürger*innen
  • Eine Stellungnahme der Stadt, der Gemeinde oder des Landkreises, falls ein zivilgesellschaftlicher Akteur die Förderung beantragt
  • Einen Kosten- und Finanzierungsplan für die gewünschten Sachkosten
  • Eine Begründung, warum die Finanzierung anderweitig nicht möglich ist

 

Fragen & Antworten zum „Aktionstaler Kinder- und Jugendschutz 2.0“

 

Wer kann sich bewerben?

Städte, Gemeinden und Landkreise in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Gruppen oder umgekehrt (z.B. Vereine, Bürgergruppen und Arbeitskreise, Akteure aus der Kinder- und Jugendarbeit, Familienzentren, etc.) aus Baden-Württemberg.

In welchem Zeitraum ist eine Förderung möglich?

Aktionen können vom 01.09.2026 bis 30.09.2027 gefördert werden.

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Der vollständig, digital ausgefüllte Antrag wird über unser Förderportal eingereicht.

Wie hoch ist die Förderung?

Pro Antragssteller kann ein Zuschuss von bis zu 2.000 € für Sachkosten zur Durchführung von lokalen Kinder- und Jugendschutzaktionen gewährt werden.

Was kann gefördert werden?

Es können ausschließlich Sachkosten gefördert werden, wie Honorarkosten oder Anschaffungskosten (Warenwert bis 800 € zzgl. MwSt.). Fortbildungen sind ebenfalls förderfähig, jedoch ist es notwendig, dass diese in einer konkreten Aktion münden, die im Antrag aufgeführt werden muss.

Was kann nicht gefördert werden?

Sachkosten, die vor der Zusage der Förderung entstanden sind, sowie ehrenamtliche Tätigkeiten werden nicht gefördert. Auch Personalkosten können nicht gefördert werden. Fortbildungen, ohne direkt im Antrag beschriebene und anschließende Aktion, sind ebenfalls nicht förderfähig,

NEU – Hier geht’s zum Förderportal

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