Gut Beraten!
In diesem Text erklären wir wichtige Dinge.
Das machen wir in Leichter Sprache.
Mit Leichter Sprache können viele Menschen einen Text besser lesen und verstehen.

Aber nur der Original-Text in schwieriger Sprache ist gültig.
Im Text steht zum Beispiel das Wort: Bürger.
Wir meinen damit immer alle Geschlechter: männlich, weiblich und andere.

Gut Beraten!
„Gut Beraten“ ist ein weiteres Programm zur Förderung und Unterstützung.
Gruppen möchten ihre Ideen und Wünsche zusammen mit anderen Menschen machen.
Dafür brauchen Sie Unterstützung.
Die Unterstützung kann durch eine Förderung mit Geld sein.
Die Förderungen gibt es für die Bereiche:
- Ländlicher Raum
- Integration
- Entwicklung von einem Teil in der Stadt oder auf dem Land.
- Mobilität.

Gruppen erhalten eine Förderung für Beratungen.
Die Förderung erfolgt über Gutscheine.
Mit den Gutscheinen können Gruppen Beratungen bis zu 4000 Euro bezahlen.
Beraten können ausgebildete Menschen.
Oder Menschen mit Erfahrungen in verschiedenen Themen.
Die Themen müssen zum Projekt passen.
Die Gutscheine für die Beratungen sind 6 Monate gültig.
Dann kann die Gruppe die Gutscheine nicht mehr einlösen.
Die Gutscheine sind nur für Beratungen gültig.
Andere Kosten können die Gruppen nicht mit den Gutscheinen bezahlen.


Einen Antrag für die Gutscheine können Sie bei der Allianz für Beteiligung stellen.

Wichtig für den Antrag sind folgende Unterlagen:
- Bestätigung von der Gemeinde oder von der Stadt wo das Projekt sein soll.
Das bedeutet: Die Gemeinde oder die Stadt muss schreiben:
wir unterstützen das Projekt. - Ein Plan zu den Kosten.
Das bedeutet: Wie viel Geld braucht die Gruppe für die Beratung? - Angaben vom Berater
Das bedeutet: Name vom Berater. Und welche Ausbildungen der Berater hat. - Angaben vom Berater
Das bedeutet: Name vom Berater. Und welche Ausbildungen der Berater hat.

Auf der Homepage der Allianz für Beteiligung gibt es den Antrag für das Programm „Gut Beraten!“.
Eine Homepage ist eine Seite im Internet.
Das Wort Homepage ist ein englisches Wort.
Das spricht man so: haum-peitsch.

Unterstützung erhalten Gruppen, Vereine oder Arbeitsgruppen im Land Baden-Württemberg.
Vielleicht hat die Gruppe eine Rechtsform.
Eine Rechtsform ist zum Beispiel ein eingetragener Verein.
Unter Gruppen verstehen wir zum Beispiel:
- Vereine
- Verbände und
- Arbeitsgruppen.
Wann kann die Gruppe den Antrag stellen?
Einen Antrag kann man vier Mal im Jahr innerhalb der Antragsphase stellen
Das ist wichtig: der Antrag muss schriftlich sein.

Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Übersetzung in Leichte Sprache
Den Text hier hat das Übersetzungsbüro für Leichte und Einfache Sprache der Samariterstiftung übersetzt.
Geprüft hat den Text die Prüfgruppe vom Übersetzungsbüro
der Samariterstiftung. Das Übersetzungsbüro für Leichte und Einfache Sprache der Samariterstiftung ist Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache.
Kontakt:
Samariterstiftung
Jahnstr. 14
73431 Aalen
Telefon: 07361 564 300
E-Mail: leichte-sprache@samariterstiftung.de
Internet: www.samariterstiftung.de
