Gut Beraten!

BERATUNGSGUTSCHEINE ZUR FÖRDERUNG DER ZIVILGESELLSCHAFT UND BÜRGERBETEILIGUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG

 

Das Förderprogramm „Gut Beraten!“ unterstützt zivilgesellschaftliche Initiativen und ihre Ansätze, Beteiligungsprojekte zur Verbesserung der Infrastruktur sowie des gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Miteinander vor Ort zu bearbeiten. Engagierte Bürger*innen haben die Möglichkeit, sich zu Fragen der Projektentwicklung, Projektorganisation und Projektdurchführung beraten zu lassen.

Themenschwerpunkte der Förderung sind „Ländlicher Raum“, „Quartiersentwicklung“, „Mobilität“ und „Energie und Klimaschutz“.

Pro Projekt können bis zu 4.000 € für Beratungsleistungen durch fachlich qualifizierte und erfahrene Personen abgerechnet werden, die nach Erhalt der Fördervereinbarung entstehen.

Beratungsgutscheine sind ½ Jahr gültig.

Die Berater*innen werden von der antragstellenden Initiative bei der Bewerbung vorgeschlagen und dürfen nicht Teil der Gruppe sein.

Der Tagessatz für diese Beratungen liegt bei maximal 800 € Beratungshonorar + Mehrwertsteuer und Reisekosten.

Verpflichtende Anlagen sind Bestätigung der Kommune, Nachweis über die Qualifikation des/der Beraters*in sowie Kosten- und Finanzierungsplan.

Sachkosten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Bewerbung um eine Förderung durch „Gut Beraten!“ erfolgt auf schriftlichen Antrag über ein Bewerbungsformular.  Antragsberechtigt sind zivilgesellschaftliche Gruppen mit und ohne eingetragene Rechtsform in Baden-Württemberg (z.B. Bürgergruppen, Arbeitskreise, Bürgerinitiativen, Vereine).

Antragstellungen sind innerhalb folgender Antragsphasen über das Förderportal der Allianz für Beteiligung möglich:

  • 44. Antragsphase | 01. Dezember 2025 – 31. Januar 2026
  • 45. Antragsphase | 01. Februar 2026 – 31. März 2026
  • 46. Antragsphase | 01. April 2026 – 30. Juni 2026
  • 47. Antragsphase | 01. Juli 2026 – 31. Oktober 2026

 

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