Digitale Barrierefreiheit geht alle an!
Im Juni ist unsere Online-Vortragsreihe „Breite Beteiligung Konkret!“ gestartet. Mit dieser Reihe wollen wir nützliche Tools und Ansätze für eine Breite Beteiligung vorstellen.
Das Thema der ersten Ausgabe war Digitale Barrierefreiheit: Immer mehr Angebote und Informationen verlagern sich ins Internet oder die sozialen Medien. Diese Entwicklung schafft Chancen, birgt aber auch Risiken für die Sichtbarkeit und Beteiligung von Menschen. Zum Beispiel von Menschen mit Behinderungen. Umso wichtiger ist es daher für öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsunternehmen und zivilgesellschaftliche Initiativen, den eigenen Internetauftritt möglichst barrierearm zu gestalten, damit Breite Beteiligung im digitalen Raum stattfindet.
Neue gesetzliche Vorschriften zur Barrierefreiheit im Netz haben zudem große Nachfrage nach barrierefreien Websites im öffentlichen Sektor und bei Wirtschaftsunternehmen ausgelöst. Diese Vorschriften betreffen mitunter auch zivilgesellschaftliche Akteure, die hauptsächlich durch öffentliche Fördermittel finanziert werden.
Als Referent*innen waren in unserem Reihen-Auftakt Jochen Gabriel, Kommunikationsdesigner, und Julia Schindler, Unternehmenskommunikatorin, zu Gast. Jochen Gabriel designt und entwickelt seit über 26 Jahren Websites und befasst sich seit 10 Jahren mit dem Thema der digitalen Barrierefreiheit: Er verschaffte den Teilnehmenden in seinem Vortrag einen Überblick zu den Adressat*innen und den Profiteuren barrierefreier Internetauftritte. Auch den gesetzlichen Bestimmungen und den allgemeinen Prinzipien barrierefreier Webdesigns nach WCAG-Standards widmete er sich. Julia Schindler vertiefte den ersten Vortrag mit nützlichen Tipps und Tricks rund um die barrierefreie Gestaltung von Social-Media-Inhalten.
Eine Aufzeichnung des gesamten Vortrags finden Sie auf unserem Youtube-Kanal.
Zum Ende kurzgefasst: Weitere Fragen und Antworten zu diesem Thema:
Was bedeutet Barrierefreiheit für das Internet? Wo entstehen Barrieren?
- Barrierefreiheit ist im Behindertengleichstellungsgesetz definiert: Etwas ist barrierefrei, wenn die Nutzbarkeit in allgemein üblicher Weise, ohne Erschwernis und fremde Hilfe möglich ist. Barrierefreiheit im Internet stellt somit Anforderungen sowohl an die Darstellungsform als auch die Struktur und Verständlichkeit der Inhalte selbst.
- Internet in seiner text-basierten Grundform ist eher barrierearm. Diverse Assistenzsysteme (Screen-Reader o.ä.) kommen als Schnittstelle für Menschen mit Behinderungen in Frage und bieten gute Lösungen.
- Oft schaffen “besondere” Features zusätzlich Barrieren (Bsp. komplexe Animationen oder GIFs, Corporate-Design Kriterien) oder hindern Assistenz-System an zuverlässiger Arbeit. Bei Social-Media schafft der multi-mediale Charakter der Posts häufig Barrieren.
An wen richtet sich Barrierefreiheit im Internet? Wer profitiert davon?
- Barrierefreie Gestaltungsprinzipien richten sich nicht nur an Menschen mit einer Behinderung im Sinne der Definition des Sozialgesetzbuchs.
- Barrierefreiheit adressiert auch Menschen mit schwacher technischer Ausstattung oder langsamer Internetverbindung. Oder wenig Erfahrene Nutzer*innen (bspw. Kinder oder Ältere) und Nicht-Muttersprachler*innen.
- Verschiedene Beeinträchtigungen und Behinderungen gilt es zu berücksichtigen: Sinnesbehinderungen (z.B. Seh- Hörbehinderungen, Farbfehlsichtigkeit, Blindheit, Taubblindheit), körperliche Behinderungen (z.B. Eingeschränkte Nutzung von Maus oder Eingabegeräten), Sprachbehinderungen oder Beeinträchtigungen des Lesevermögens, kognitive Behinderungen, Aufmerksamkeits- und Lernstörungen.
Autor: Enno Walkenfort, Praktikant