Kommentierung des Gesetzesentwurfs zur dialogischen Bürgerbeteiligung

 

© Initiative Allianz für Beteiligung e.V.

Im November haben wir einen Netzwerkaufruf gestartet, um den Gesetzesentwurf, der die dialogische Bürgerbeteiligung definieren soll, zu kommentieren. Das Gesetz soll den Behörden Hilfestellungen für die dialogische Bürgerbeteiligung geben. Es erleichtert die Auswahl von zufällig ausgesuchten Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Wir als Allianz für Beteiligung setzen uns in Baden-Württemberg als Netzwerk für die Stärkung von Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung ein. Dabei arbeiten wir insbesondere auch im Bereich dialogischer Bürgerbeteiligungsprozesse. In diesem Zusammenhang hat sich die Methode der Zufallsauswahl als probates Mittel bewährt, um eine umfassende und ausgewogene Teilnehmerschaft zu generieren. Insgesamt begrüßen wir daher die Gesetzesvorlage und das damit verbundene Ansinnen, Kommunen und Landesbehörden unter Wahrung des Datenschutzes Zugriff auf die zur Anwendung der Methode notwendigen Daten in Melderegistern zu ermöglichen. Dies vereinfacht die Anwendung der Zufallsauswahl und trägt zu rechtssicheren sowie transparenten Verfahrenswegen bei. Grundsätzlich wird Anwendung der Methode so gestärkt, was ebenfalls zu begrüßen ist.
Allerdings möchten wir hiermit auch darauf hinweisen, dass es bei Anwendung des Gesetzes durch Kommunen notwendig erscheint, dass die betroffenen Ortschafts-, Gemeinde-, Kreis- oder Stadträte zustimmen müssen.

Sie können den Gesetzentwurf und die eingegangenen Kommentare auf dem Beteiligungsportal einsehen. Die Kommentierungsphase ist bereits beendet.