Weiterbildung zum*r Moderator*in für Kinder- und Jugendbeteiligungsprozesse
Als Lernorte für politische Beteiligung und Engagement haben Jugendhäuser, Vereine, Verbände, Kitas, Spielhäuser und der gesamte öffentliche Raum eine besondere Bedeutung für Kinder und Jugendliche. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg ist in der Gemeindeordnung § 41a festgeschrieben: Jugendliche müssen und Kinder sollen beteiligt werden. Kinder und Jugendliche selbst sind Expert*innen für ihre Belange und Anliegen.
- Wie aber können Kinder und Jugendliche unterstützt werden, um ihr Expertentum einzubringen?
- Wie gelingt es Kinder und Jugendliche in angemessener Weise zu beteiligen?
- Wie können Kinder und Jugendliche zu Beteiligten und zu mündigen und interessierten Bürger*innen heranzuwachsen?
- Welche Rolle spielen dabei die Fachkräfte der Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit, Verwaltung und andere Akteur*innen? Welche Haltung habe ich selbst und welche haben andere?
Die Weiterbildung der Servicestelle Kinder und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg macht Sie fit für diese Herausforderung: Sie qualifiziert umfassend für die Planung, Organisation und Durchführung von Beteiligungsprozessen mit Kindern und Jugendlichen, dabei ist auch der regelmäßige kollegiale Austausch fester Bestandteil der Weiterbildung. Die eigene Rolle als Moderator*in, Gelingensfaktoren und Stolpersteine sowie geeignete Durchsetzungsstrategien werden intensiv in den Blick genommen.