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FACHTAGUNG „KOMMUNALE DIREKTDEMOKRATIE“

6. März Bürgerzentrum West Stuttgart

Im Dezember 2015 trat eine Novellierung der Gemeindeordnung in Kraft, mit der u.a. einige
Neuregelungen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sowie zu verschiedenen Facetten der
Bürgerbeteiligung eingeführt wurden. Nun soll Bilanz gezogen werden:

  • Was hat die Reform bewirkt?
  • Wo besteht weiterer Reformbedarf?

Inzwischen liegt eine größere Zahl von Studien und Evaluierungen vor, die gemeinsam diskutiert werden sollen.

Die Tagung soll in eine fundierte Debatte von weiteren Reformvorschlägen für zukünftige Novellierungen der Gemeindeordnung münden, die sich aus den empirischen Befunden als
Empfehlungen ableiten lassen.

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