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Aufhebung Einreichungsfrist für Bürgerbegehren

Auf Initiative von Mehr Demokratie e.V. hat der Landtag von Baden-Württemberg am 7. Mai 2020 eine mit sofortiger Wirkung in Kraft tretende Änderung der Gemeindeordnung beschlossen. Anlässlich der Corona-Krise wird die Einreichungsfrist für Bürgerbegehren und Einwohneranträge für längere Zeit aufgehoben.

Bürgerbegehren und Einwohneranträge, die sich gegen im Kalenderjahr 2020 gefasste Beschlüsse von Gemeinderäten richten, können noch bis zum 31. März 2021 rechtsgültig eingereicht werden. Somit haben Bürgerinitiativen nun einen erheblichen zeitlichen Spielraum erhalten und sind nicht mehr gezwungen, unter Corona-Bedingungen sofort Unterschriften sammeln zu müssen, um ihre Rechte zu wahren. Dies ist sowohl im Sinne einer Verminderung von Infektionsrisiken als auch im Sinne einer Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten.

 

Handbuch: Mitmachen & Entscheiden – Bürgerentscheide im Dialog gestalten

Mit dem Handbuch möchten wir die Debatte über Bürgerentscheide in Deutschland und Baden-Württemberg um den Aspekt einer konstruktiven Herangehensweise erweitern. Zudem möchten wir Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern vor Ort Tipps an die Hand geben, wie sie faire Prozesse bei Bürgerentscheiden gestalten können. Diese sind nicht auf einzelne Zielgruppen – also auf die Verwaltung, die Bürgerinnen und Bürger oder den Bürgermeister – zugeschnitten. Vielmehr wendet sich das Handbuch gleichermaßen an alle Interessierte und Beteiligte, die im Falle eines Bürgerentscheids vor Ort involviert sind. Es ist also als Einladung an alle zu verstehen,  gemeinsam an guten Prozessen zu arbeiten.