Engagierte Stadt! Fristverlängerung
Engagierte Städte entstehen dort, wo sich überzeugte Menschen aus gemeinnützigen Organisationen, der öffentlichen Verwaltung und Unternehmen gemeinsam dafür einsetzen, gute Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement und Beteiligung vor Ort zu schaffen. Aktuell gibt es bundesweit 100 Engagierte Städte. 2022 soll das Netzwerk weiter wachsen.
Interessensbekundungsverfahren 2022: Mitmachen und „Engagierte Stadt“ werden
Fristverlängerung: Bewerbungen sind bis zum 31. März 2022 möglich!
Am Interessenbekundungsverfahren 2022 können Städte, Gemeinden und Stadtteile teilnehmen mit einer Einwohnerzahl von 10.000 bis 250.000. Vorausgesetzt wird eine Kooperation zwischen mindestens drei Akteur*innen aus der kommunalen Verwaltung und der Zivilgesellschaft sowie optional aus der Wirtschaft. Gemeinschaftliche Interessenbekundungen sind vom 10. Januar bis zum 31. März 2022 möglich unter Bewerbungsformular Interessensbekundungsverfahren 2022.
- Laden Sie sich hier das Info-Sheet mit aktuellen Informationen rund um das Netzwerkprogramm „Engagierte Stadt“ und das Interessensbekundungsverfahren als PDF herunterladen. Ideal auch zur Weitergabe an Ihre (zukünftigen) Partner*innen aus Zivilgesellschaft, Verwaltung oder Wirtschaft Info-Sheet Engagierte Stadt IBV 2022
- Das Online-Formular und weitere Infos zur Anmeldung finden Sie hier