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Engagierte Stadt! Fristverlängerung

Engagierte Städte entstehen dort, wo sich überzeugte Menschen aus gemeinnützigen Organisationen, der öffentlichen Verwaltung und Unternehmen gemeinsam dafür einsetzen, gute Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement und Beteiligung vor Ort zu schaffen. Aktuell gibt es bundesweit 100 Engagierte Städte. 2022 soll das Netzwerk weiter wachsen.

Interessensbekundungsverfahren 2022: Mitmachen und „Engagierte Stadt“ werden

Fristverlängerung: Bewerbungen sind bis zum 31. März 2022 möglich!

Am Interessenbekundungsverfahren 2022 können Städte, Gemeinden und Stadtteile teilnehmen mit einer Einwohnerzahl von 10.000 bis 250.000. Vorausgesetzt wird eine Kooperation zwischen mindestens drei Akteur*innen aus der kommunalen Verwaltung und der Zivilgesellschaft sowie optional aus der Wirtschaft. Gemeinschaftliche Interessenbekundungen sind vom 10. Januar bis zum 31. März 2022 möglich unter Bewerbungsformular Interessensbekundungsverfahren 2022.