Gut Beraten!
BERATUNGSGUTSCHEINE ZUR FÖRDERUNG DER ZIVILGESELLSCHAFT UND BÜRGERBETEILIGUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG
Das Förderprogramm „Gut Beraten!“ unterstützt zivilgesellschaftliche Initiativen und ihre Ansätze, Beteiligungsprojekte zur Verbesserung der Infrastruktur sowie des gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Miteinander vor Ort zu bearbeiten. Engagierte Bürger*innen haben die Möglichkeit, sich zu Fragen der Projektentwicklung, Projektorganisation und Projektdurchführung beraten zu lassen.
Themenschwerpunkte der Förderung sind “Ländlicher Raum”, “Quartiersentwicklung”, “Mobilität” und “Energie und Klimaschutz”.
Pro Projekt können bis zu 4.000 € für Beratungsleistungen durch fachlich qualifizierte und erfahrene Personen abgerechnet werden, die nach Erhalt der Fördervereinbarung entstehen.
Beratungsgutscheine sind ½ Jahr gültig.
Sachkosten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Berater*innen werden von der antragstellenden Initiative bei der Bewerbung vorgeschlagen und dürfen nicht Teil der Gruppe sein.
Verpflichtende Anlagen sind Stellungnahme der Kommune, Nachweis über die Qualifikation des/der Beraters*in sowie Kosten- und Finanzierungsplan.
Die Bewerbung um eine Förderung durch „Gut Beraten!“ erfolgt auf schriftlichen Antrag über ein Bewerbungsformular. Antragsberechtigt sind zivilgesellschaftliche Gruppen mit und ohne eingetragene Rechtsform in Baden-Württemberg (z.B. Bürgergruppen, Arbeitskreise, Bürgerinitiativen, Vereine).
Antragstellungen sind quartalsweise innerhalb folgender Antragsphasen möglich:
- 37. Antragsphase | 31. Januar 2024 – 31. März 2024
- 38. Antragsphase | 01. April 2024 – 30. Juni 2024
- 39. Antragsphase | 01. Juli 2024 – 31. Oktober 2024
- 40. Antragsphase | 01. November 2024 – 31. Januar 2025
Der ausgefüllte und im Original unterschriebene Antrag kann digital per Mail an die Adresse:
eingereicht werden. Alternativ besteht weiterhin die Möglichkeit, den Antrag postalisch an die Allianz für Beteiligung zu senden.