Zu Besuch beim Beteiligungsbeirat in Pforzheim

27. März 2023

Ende März waren wir zur Auftaktsitzung des neuen Beteiligungsbeirats in Pforzheim eingeladen. Der Beteiligungsbeirat der Stadt Pforzheim wurde 2014 mit dem Leitfaden Bürgerbeteiligung als festes Gremium etabliert.

In der Auftaktsitzung des neuen Beirats haben wir eine Einführung und einen Überblick zum Stand der Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg gegeben. In einem Vortrag haben wir unser Verständnis von Bürgerbeteiligung dargestellt. Wir haben informiert über informelle und formelle Beteiligung, über Methoden und Formate der Bürgerbeteiligung und haben dann an praktischen Projektbeispielen berichtet, wie die Umsetzung vor Ort aussehen kann.

Ergänzt wurde unser Vortrag mit einer Übersicht zu bisherigen Beteiligungsprojekten der Stadt und „10 Grundsätze für die Qualität von Beteiligung“ definiert von der Allianz Vielfätige Demokratie.

Gute Beteiligung …

  1. lebt von der Bereitschaft zum Dialog.
  2. beachtet die Themen, die Akteur*innen und die Rahmenbedingungen
  3. braucht klare Ziele und Mitgestaltungsmöglichkeiten.
  4. beginnt frühzeitig und verpflichtet alle beteiligten Personen.
  5. braucht ausreichende Ressourcen.
  6. ermöglicht vielfältige Mitwirkung.
  7. erfordert die gemeinsame Verständigung auf Verfahrensregeln.
  8. braucht eine sorgfältige und kompetente Prozessgestaltung.
  9. basiert auf Transparenz und verlässlichem Informationsaustausch.
  10. lernt aus Erfahrung

Auf der Seite der Allianz Vielfätige Demokratie können Sie die 10 Grundsätze nachlesen und erhalten weitere Einblicke.

Der Beteiligungsbeirat der Stadt Pforzheim besteht aus

  • acht Bürger*innen
  • zwei bis drei Mitglieder des Gemeinderats,
  • zwei Mitglieder der Verwaltung,
  • zwei Mitglieder des Jugendgemeinderat (seit 2023).

Der Beirat übernimmt folgende Aufgabe: Auf Grundlage eines Verwaltungsvorschlags berät der Beteiligungsbeirat über das Konzept zur Beteiligung der Bürgerschaft beim jeweiligen städtischen Projekt oder Vorhaben. Dabei stehen unter anderem Ziel und Ausgestaltung der Bürgerbeteiligung im Fokus sowie die Definition und Ansprache der Zielgruppen des Verfahrens.