Unterstützung der Zivilgesellschaft auch in der Corona-Pandemie

Über das Förderprogramm können zivilgesellschaftliche Gruppen mit und ohne eingetragener Rechtsform einen Sachkostenzuschuss für Maßnahmen erhalten, die bei Projekten der Bürgerbeteiligung und des Bürgerschaftlichen Engagements anfallen. Dies gilt auch für Maßnahmen zur Unterstützung von Mitbürgern in Zeiten der Corona-Pandemie. Der Maximalbetrag der Förderung liegt bei 2.000 Euro, Anträge können bis zum 31. Dezember 2020 fortlaufend gestellt werden.

Mit diesem Angebot würdigen die Allianz für Beteiligung und das Land Baden-Württemberg insbesondere die vielfältigen Entwicklungen der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe, die in der gegenwärtigen Zeit der Corona-Pandemie entstehen. Beispiele hierfür sind Ideen für Einkaufshilfen, die Entwicklung einer Online-Plattform zum gesellschaftlichen Miteinander oder Fahrtkosten für gemeinschaftliche Fahrdienste. Aber auch allgemeine Themen der Bürgerbeteiligung und des Bürgerschaftlichen Engagements haben beim Beteiligungstaler ihren Platz. Beispiele für förderfähige Sachkosten sind hier Informationsflyer, Moderationsleistungen, Kinderbetreuung während Veranstaltungen oder Cateringangebote.

Eine Vergütung von ehrenamtlicher Tätigkeit ist nicht möglich.

Das Förderprogramm „Beteiligungstaler“ der Allianz für Beteiligung wird vom Staatsministerium Baden-Württemberg gefördert und wird in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg angeboten.