Dialog zu Klimaschutz und Klimagerechtigkeit

Klimaprojekt

Klimaschutz gelingt vor allem im Zusammenspiel von vielen Akteuren. Das Engagement und die Beteiligung von Bürger für mehr Klimaschutz unterstützen wir mit einer Sachkostenförderung in Höhe von bis zu 2.000 €.

Welche Unterstützung gibt es?

Für konkret umsetzbare Projektideen stehen bis zu 2.000 € für Sachkosten zur Verfügung. Seien es Materialkosten für eine Pflanzaktion, Öffentlichkeitsarbeit zu Ihrem Projekt – wir fördern, was es vor Ort braucht, um gemeinsam das Thema voranzubringen.

Wer kann mitmachen?

Antragsberechtigt sind zivilgesellschaftliche Gruppen aus Baden-Württemberg mit und ohne eingetragener Rechtsform (z. B. Bürgergruppen, Arbeitskreise, Vereine, Verbände usw.).

Förderzeitraum

Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich, allerdings muss bis zum 31.10.2022 das Klimaprojekt abgeschlossen sein.

FÖRDERVORAUSSETZUNGEN:
  • Im Antrag muss beschrieben werden, welches Ziel der Antragsteller mit dem Klimaprojekt verfolgt und welche Maßnahmen der Bürgerbeteiligung und/oder des Bürgerschaftlichen Engagements zum Einsatz kommen.
  • Dem Antrag muss eine kommunale Stellungnahme beiliegen sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan für die geplante(n) Ausgabe(n), die finanziert werden soll(en).
  • Die zu fördernden Ausgaben müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Klimaprojekt stehen.
  • Es muss begründet werden, warum die Ausgaben vom Antragsteller nicht anderweitig finanziert werden können.

Planen Sie ein Klimagespräch stehen Ihnen hierfür auch Fördermittel zur Verfügung.

FRAGEN?

Dann melden Sie sich gerne!

FRAGEN & ANTWORTEN:


Wer kann sich bewerben?

Zivilgesellschaftliche Gruppen aus Baden-Württemberg mit und ohne eingetragener Rechtsform  (z. B. Bürgergruppen, Arbeitskreise, Vereine, Verbände usw.).

Wann ist eine Antragstellung möglich?

Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich. Bis spätestens 31.10.2022 müssen die Projekte abgeschlossen und die Kosten getätigt sein.

Wie hoch ist die Förderung?

Pro Antragsteller ist die Finanzierung von bis zu 2.000 € als Zuschuss für Sachkosten zur Durchführung von lokalen Klimaprojekten möglich. Gegenstände, die teurer als 800 € sind, können nicht gefördert werden. Sachkosten, die vor Zusage der Förderung entstanden sind, können nicht erstattet werden.

DOWNLOADS

Flyer Klimaprojekt

Antragsunterlagen Klimaprojekt

Informationen in leichter Sprache

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