Beteiligungsprozess zum Landesaktionsplan (LAP)

für Menschen mit Behinderungen

 

Seit Ende Juni 2022 hat die Allianz für Beteiligung im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration einen Beteiligungsprozess durchgeführt. Der Prozess begleitete die Fortschreibung des Landesaktionsplans (LAP) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Baden-Württemberg.

Bereits im Jahr 2015 hat die Landesregierung einen ersten Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg beschlossen. Der Aktionsplan stellt eine Selbstverpflichtung der Landesregierung dar. Das heißt, dass in diesen Plan auch alle Landesministerien aktiv eingebunden sind. Die Maßnahmen auf Landesebene werden schlussendlich in den jeweils zuständigen Referaten ausgearbeitet.

Der aktuelle Landeaktionsplan wurde bereits evaluiert und soll auf Basis dieser Evaluations-Ergebnisse nun fortgeschrieben werden. Eines der Kern-Ergebnisse aus der Evaluation war die Erkenntnis, bei einer künftigen Fortschreibung des Aktionsplans Betroffene verstärkt in den Prozess einzubinden. 

Für den mehrstufigen Beteiligungsprozess wurden Teilnehmende von Simone Fischer, der Beauftragten des Landes für die Belange von Menschen mit Behinderungen, angefragt. Bei der Auswahl der Teilnehmenden wurde darauf geachtet, dass möglichst alle Formen von Behinderungen repräsentiert sind und dass Männer und Frauen in etwa gleicher Anzahl vertreten sind. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses wurden sechs Arbeitsgruppen gebildet, die je ein Schwerpunktthema behandelten.

 

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum absolvierten Beteiligungsprozess und den verschiedenen Prozessphasen.

 

Überblick über die sechs Arbeitsgruppen:

Auf diesem Bild sind die sechs Arbeitsgruppen des Prozesses abgebildet. Sie tragen die Titel Wohnen und Arbeit, Gesundheit, Bildung und Kultur, Mobilität, Gesellschaftliche Teilhabe und Empowerment	sowie Stärkung und Sicherheit von Kindern und Frauen.
Auf diesem Bild sind die sechs Arbeitsgruppen des Prozesses abgebildet. Sie tragen die Titel Wohnen und Arbeit, Gesundheit, Bildung und Kultur, Mobilität, Gesellschaftliche Teilhabe und Empowerment sowie Stärkung und Sicherheit von Kindern und Frauen.

 


Überblick über die einzelnen Prozessphasen:

Auf diesem Bild sind die fünf verschiedenen Prozessphasen abgebildet - vom Prozessbeginn über die verschiedenen AG-Phasen bis zum Ergebnisbeschluss.
Auf diesem Bild sind die fünf verschiedenen Prozessphasen abgebildet – vom Prozessbeginn über die verschiedenen AG-Phasen bis zum Ergebnisbeschluss.


Phase eins: Arbeitsphase der Menschen mit Behinderungen und deren Vertretungen

In sechs Arbeitsgruppen wurden in einer ersten Prozessphase Ende Juni / Anfang Juli 2022 Anforderungen an den neuen Landesaktionsplans und Problemstellungen im jeweiligen Themenfeld durch Menschen mit Behinderungen und deren Vertreterinnen und Vertreter definiert.

 

Phase zwei: Arbeitsphase der Menschen mit Behinderungen und deren Vertretungen mit den Mitarbeitenden der Landesverwaltung

In der zweiten Prozessphase wurden Ende September / Anfang Oktober 2022 die erarbeiteten Anforderungen und Problemstellungen im Themenfeld von den Teilnehmenden aus Phase eins gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Fachministerien intensiv diskutiert und weiter geschärft.

 

Phase drei: Kommentierung auf dem Beteiligungsportal Baden-Württemberg

Die dritte Prozessphase sah über sechs Wochen eine Online-Kommentierung der Ergebnisse der ersten sowie zweiten Phase des Beteiligungsprozesses auf dem Beteiligungsportal des Landes Baden-Württemberg vor. Die Ergebnisse der Arbeitsphase der Menschen mit Behinderungen und deren Vertretungen (Prozessphase eins) sowie der Arbeitsphase unter Beisein der Mitarbeitenden der Landesverwaltung (Prozessphase zwei) wurden dabei in einem Vorschritt zusammengefasst.

 

Phase vier: Erarbeitung eines Ergebnispapiers

In der vierten Prozessphase kamen im Mai und Juni 2023 die Teilnehmenden aus den Phasen eins und zwei nochmals zusammen und verfassten auf Basis des Ergebnisstands nach der Online-Kommentierung ein finales Ergebnispapier.

 

Phase fünf: Beschluss über Prozessergebnisse

Der Landes-Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen hat das finale Papier in seiner Sitzung vom 20. September 2023 gesichtet und darauf aufbauend ein Beschlusspapier entworfen. Dem Landes-Beirat obliegt es nun, dieses an die Landesregierung zu übergeben.

 

Podcast zum Prozess:
„Beteiligung schafft Gesellschaft. Einfach Inklusion“

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Abschlussfilm:

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